Modernisierungsvereinbarung für Mieterberatungsgesellschaft

Ein interessantes Projekt:Rechtsanwalt Ziemann bekam den Auftrag, für eine überwiegend im Ostteil der Stadt tätige Mieterberatungsgesellschaft eine Modernisierungsvereinbarung zu entwerfen, die als Muster für die Regelung von Modernsierungsmaßnahmen in Ostberliner Häusern dient, deren Eigentümer mit öffentlichen Mitten nach den sogenannten ModInst-Richtlinien Modernsierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen.

Das ist relativ komplex: Neben den schwierigen Fragen, die bei einer Zwischenumsetzung in eine andere Wohnung auftreten können, war auch auf die Belange der beteiligten Vermieter Rücksicht zu nehmen. Hier wird erfahrungsgemäß Wert gelegt auf einen überschaubaren Bauablauf und Planungssicherheit.

Wir hatten in Fällen privater Modernisierung in Ostberlin im vergangenen Jahr wiederholt Fälle gehabt, wo Mieter von Zwischenumsetzwohnungen ihre ursprüngliche modernisierte Wohnung nicht zurückerhielten. Vielmehr wurde diese anderweitig vermietet. Leider ist dies – wenn der Vermieter vollendete Tatsachen geschaffen hat, ein kaum noch rückgängig zu machender Vorgang. Dem Mieter verbleiben vielfach lediglich bescheidene Schadensersatzansprüche.Das ist dann ein schwacher Trost für den Verlust der geschätzten „alten Bude“.