LG Berlin hält Elektroherd für gleichwertig mit Gasherd?

Die 63. Mietberufungskammer des LG Berlin entschied jüngst, dass ein Vermieter den Gasherd einer Wohnung mietrechtlich folgenlos gegen einen Elektroherd austauschen darf.

Ein klassisches Fehlurteil ist das: Kochen mit Gas ist (wer jemals gekocht hat, sollte das wissen) wie Fliegen erster Klasse: Schnelle Erwärmung des Kochguts, kein “Nachbrennen” nach Ende des Kochvorgangs und der Energieverbrauch je Kocheinheit ist wesentlich geringer als beim Kochen mit der guten alten Elektroplatte.

Wir können zu Gunsten der Kammer nur hoffen, dass hier Versäumnisse im Sachvortrag des Mieteranwaltes vorlagen. Ansonsten wäre eine solche Entscheidung nur als “nicht mehr vertretbar” zu bezeichnen.

Vielleicht kocht die Vorsitzende der Kammer Paschke oder der Berichterstatter nicht. In diesem Fall hilft jedoch ein Blick in’s Fernsehen: Von Tim Mälzer über sämtliche Fernsehköche und Profiküchen sehen wir ausschließlich Gasherde.

Ein Gedanke zu “LG Berlin hält Elektroherd für gleichwertig mit Gasherd?

  1. Ich finde die Idee gut.Kochen mit Gas ist eigentlich viel günstiger und leichter.Seit einige Jahre kocht meine Frau mit Gas.Ich muss sagen es ist sehr gut.

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