Neue Zuständigkeiten des LG Berlin – Veränderungen für Ostberliner

Durch die Auflösung der Mietberufungskammer 64. des LG Berlin hat sich zum Jahreswechsel das Zuständigkeitenkarussel beim Landgericht gedreht. Herausgekommen ist eine Verschiebung vor allem bei den Ost-Berliner Amtsgerichten:

Das wegen des verlotterten Altbaubestandes in Friedrichshain sehr stark mit Mietsachen belegte Amtsgericht Lichtenberg steht künftig unter der “Aufsicht” der Zivilkammer 65; hier ist eine Vereinfachung der unübersichtlichen und zum Teil sogar widersprüchlichen Rechtsprechung der Zivilkammer 62. zu Fragen der Modernisierung (Duldungspflicht, Ankündigungsformalien und vor allem Kürzungsbeträge) zu erwarten.

Auch das wegen vieler rechtsschutzversicherter und streitbarer Mieter besonders “lebhafte” Amtsgericht Charlottenburg hat jetzt nur noch eine Berufungskammer für Mietsachen, nämlich die 65.

Der Gerichtsbezirk Tiergarten hat durch seine Nähe zum Regierungsviertel ebenfalls stärkeren Geschäftsanfall. Für dieses Amtsgericht ist nun wieder wie früher die 63. Kammer und deren Vorsitzende Paschke zuständig.

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