Eine Berliner Mietpartei trocknete ihre Wäsche auf dem Laubengang (offener Hausflur vor den Eingängen mehrere Mietwohnungen) Ihrer Wohnung. Der Vermieter kündigte deswegen fristlos und verlor prompt und schmerzhaft .
Es ist schade, dass im Zivilurteil nicht die Vornahme von Strafarbeiten als Urteil ausgesprochen werden kann. Da hätte der Vermieter zwei Wochen Wäsche waschen können für eine sechsköpfige Familie.