Vermieterwahnsinn – Trocknen von Wäsche als Kündigungsgrund

Eine Berliner Mietpartei trocknete ihre Wäsche auf dem Laubengang (offener Hausflur vor den Eingängen mehrere Mietwohnungen) Ihrer Wohnung. Der Vermieter kündigte deswegen fristlos und verlor prompt und schmerzhaft .

Es ist schade, dass im Zivilurteil nicht die Vornahme von Strafarbeiten als Urteil ausgesprochen werden kann. Da hätte der Vermieter zwei Wochen Wäsche waschen können für eine sechsköpfige Familie.

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