BGH spricht weiteres Machtwort zum Wärmecontracting

Mit Urteil vom 20.06.2007 –VIII ZR 244/06– hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten für Wärmecontracting dann nicht umlagefähig sind, wenn das Wärmecontracting zwar bereits bei Mietbeginn vorhanden war, dazu aber keinerlei vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

In dem von unserer Kanzlei betreuten Ausgangsfall hatte der in Berlin recht bekannte Vermieter, welcher schon in der Vergangenheit dadurch auffiel, dass er Heizöl-Lieferungen an das eigene Privathaus mit seinen Mietern abzurechnen versuchte, die gesamte Zentralheizungsanlage des Hauses an eine Betreibergesellschaft verkauft. Dadurch verdoppelten sich faktisch die Heizkosten bei gleich bleibender Leistung. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Zum Glück für den Mieter enthielt dessen Mietvertrag keinerlei Regelungen dazu, dass dieses Wärmecontracting auch umlagefähig sein sollte. So geht das nicht, befand der BGH und stellte fest, dass in einem derartigen Fall keinerlei Heizkosten umlagefähig sind, wenn der Vermieter nicht wenigstens eine Alternativberechnung aufmacht.

BGH – Wärmecontracting ohne vertragliche Vereinbarung

Nachdem wir in den letzten Jahren Einiges an Fortbildung und Beratung für unsere Vermietermandanten im Bereich Wärmecontracting auf die Beine gestellt haben, lag uns dieser Fall besonders am Herzen:

Mit Urteil vom 20.06.2007 -VIII ZR 244/06- hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten für Wärmecontracting dann nicht umlagefähig sind, wenn das Wärmecontracting zwar bereits bei Mietbeginn vorhanden war, dazu aber keinerlei vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

Jetzt steht es (was meine Fälle angeht) mittlerweile 4:0 beim BGH. Für uns… Das freut doch!

Berliner Mietspiegel 2007 erschienen

Endlich ist er da, der Berliner Mietspiegel 2007! Wieder verweigerte der einflussreiche Berliner Mieterverein die Anerkennung – die so genannten „Ausreißerwerte“ wurden nach Auffassung der Mietervertreter nicht ausreichend gekappt.

Wie von Insidern schon vorab zu hören war, sind die in einigen Marktbereichen stark gestiegenen Mieten wohl auch ein Verdienst der so genannten „Heuschrecken“.

Berliner Senat will Mieten pflegen

… und die städtischen Wohnungsgesellschaften behalten. Wie die Senatorin Junge-Reyer am 03.07.07 in einer Mitteilung verlauten ließ, sollen keine weiteren Verkäufe von städtischen Wohnungsgesellschaften mehr stattfinden und die im Besitz des Landes Berlin verbleibenden Wohnungsbestände der Pflege des Mietniveaus dienen.

Vorreiter energiepolitischer Maßnahmen sollen die Städtischen außerdem sein und „Partner der sozialen Stadtentwicklung“.

Ohne Zweifel stablisieren die oft preisgünstigen Wohnungen des Landes Berlin das Mietengefüge. Ob die beiden anderen Forderungen ebenfalls umgesetzt werden (durch großflächige Belegung von Großsiedlungen mit Problemmietern etwa) erscheint jedoch zweifelhaft.