Keine automatischen Mieterhöhungen für Berliner Altbauvermieter

Viele Vermieter von Altbauwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln modernisiert wurden, erhöhen die Miete ganz pauschal durch Bezugnahme auf die entsprechenden Höchstsätze des Fördervertrags, die regelmäßig angepasst und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das ist unzulässig, weil es keine so genannte “WBS-Miete” gibt und immer das normale Verfahren einer Mieterhöhung im freifinanzierten Altbau einzuhalten ist.

Das AG Lichtenberg hat das in einer rechtskräftigen Entscheidung noch einmal ganz nachdrücklich klar gestellt.

Wärmecontracting – das ist die Zukunft?

Mit der genannten Schlagzeile, aber ohne das Fragezeichen wirbt der Berliner Seminarveranstalter Berliner Fachseminare für ein Seminar des ehemaligen Richters und jetzigen Rechtsanwalts Klaus Schach. Das ist mutig.

Hat doch der BGH in einer Fülle von Entscheidungen seit 2005 ausführlich begründet, dass der Vermieter mit Wärmecontracting in aller Regel nur Probleme und Forderungsausfälle bekommt. Wenn etwa die vertragliche Vereinbarung nicht passt, die Umstellung auf Wärmecontracting nachträglich ohne Zustimmung erfolgt und zuletzt auch noch mit der Höhe der geltend gemachten Kosten, wenn diese unwirtschaftlich sein sollten.

Bevor Sie also den Fachseminaren folgen, erkundigen Sie sich nach Risiken und Nebenwirkungen und fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern uns.