Mietnomaden erzeugen Verbandszwist

Der Verband „Haus und Grund Deutschland“ (auf dem Bild der Vorstand Rolf Kornemann) ist bereits Anfang Januar aus dem Dachverband BSI der Immobilienwirtschaft ausgetreten. Wie das Berliner Mietermagazin (Mitgliederzeitung des Berliner Mieterverein e.V.) in der Aprilausgabe vermutet, gibt es im Verband intern sowie auch im Verhältnis zum BSI Meinungsverschiedenheiten.

Während Haus und Grund vehement gegen ein vermeintlich überbordendes Mietnomadentum vorgehen will (was jedenfalls in meiner gerichtlichen Praxis keine wesentliche Rolle spielt), kamen bereits im Januar aus dem Berliner Landesverband zu dieser Position kritische Töne. Dieter Blümmel, um eine eigene Meinung nie verlegener Sprecher von Haus und Grund Berlin gab gegenüber dem MieterMagazin zu Protokoll,

Mietnomaden sind so selten wie der Satanspilz

eine in meinen Augen durchaus realistische Einschätzung. Überhaupt scheinen die Verbandsvertreter von Haus und Grund mehr den klassischen Einzelhaus-Eigentümer und „Kleinvermieter“ mit seinen zwei für die Rente erworbenen und selbst verwalteten Mehrfamilienhäusern im Blick zu haben, während die Mitglieder des BSI mit ihrer eher professionellen Herangehensweise eventuell dank Schufa, Kreditreform und der inzwischen vom BGH kassierten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung weniger (Angst vor) Mietnomaden haben?

Wir dürfen gespannt sein, wie sich das Verhältnis der beiden Verbände zueinander zukünftig gestaltet.

Gesinnungsmietrecht

Es gibt Kollegen, die tragen vor allem zu meiner Erheiterung bei. Im heutigen Posteingang hat ein um vollmundige Passagen nie verlegener Kollege das Gesinnungsmietrecht für sich und seine Mandantschaft neu erfunden:

Der Widerspruch ist absichtlich auf die fristlose Kündigung beschränkt worden, um die Klägerin an der Erhebung einer Klage auf zukünftige Räumung zu hindern.

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Dieses fortgesetzte unseriöse Verhalten des Beklagten bzw. seines Rechtsvertreters lässt zudem die Gesinnung klar zutage treten, die bei ihnen – insbes. in Bezug auf den Mietvertrag zu der Klägerin – vorherrscht.

Solche Auführungen zeigen, dass den Kollegen ein Wort der deutschen Sprache fehlt. Gesinnung und Prozessrecht oder Prozesstaktik sind jedenfalls bei uns durchaus zwei verschiedene Schuhe.