Vermieter vertreten

… wir schon länger. Aber jetzt geht es richtig los: In den letzten zwei Jahren hat RA Ziemann zwei der größeren Vermieter in Berlin rundum betreut.

Von der Fortbildungsveranstaltung für Sachbearbeiter der Hausverwaltung über “Schnellberatung”, wenn wie im Sommer 2004 der Anwalt einer Mieterin mit einer Frist von 3 Werktagen “mindestens 10.000 EUR Schmerzensgeld” einfordert bis hin zu umfangreichen oder zahlreichen Prozessen um überzogene Mietminderungen, angeblich oder wirklich falsche Betriebskostenabrechnungen und immer wieder Mieterhöhungen.

Nach 15 Jahren überwiegender Tätigkeit als Mieteranwalt wird Ziemann jetzt zum kompletten Mietrechts- und Immobilienanwalt – vergleichbar vielleicht mit dem Unterschied zwischen einem Radrennfahrer, der nach den Berliner Straßenrennen jetzt “reif” für die Tour de France ist.

Hitliste der Berliner Gerichte

Sehr gut testen kann der Anwalt übrigens bei solchen Gelegenheiten den Organisationsstand der Berliner Amtsgerichte. Je schneller die Zustellung (Stichwort Reaktionszeit), je leistungsfähiger sind Geschäftsstellen, Personal und EDV der Gerichte.In dieser Hinsicht wieder einmal führend in Berlin: Das Amtsgericht Spandau. Dort wurde auf Betreiben des jetzigen Direktors Dr. Huhs bereits vor Jahren die neue EDV AULAG der Berliner Justiz eingeführt und der Geschäftsstellenbereich auf Vorder(frau)mann gebracht.

Erfolg: Zustellungen innerhalb von drei Tagen nach Klageeinreichung sind beim AG Spandau keine Seltenheit!

Auf den übrigen Plätzen folgen dann die Amtsgerichte Charlottenburg, Wedding und – weit abgeschlagen – das Amtsgericht Schöneberg.

Bei diesem Gericht gehen die Richter wegen der fatalen Zustände im Geschäftsstellenbereich jetzt teilweise dazu über, die Ladungsverfügungen selbst zu schreiben, damit die Ladung in weniger als 6 Monaten zugestellt wird.

Gut schneidet auch das Landgericht Berlin am Tegeler Weg ab. Dort ist es in den meisten Fällen kein Problem, innerhalb von 3 Wochen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu bekommen. Nicht nur das Anwaltszimmer dieses Gerichts ist offenbar luxuriös ausgestattet.

Weihnachten mit 150 + Zustimmungsklagen

Das Jahresende 2004 war etwas hektisch: Eine große Vermögensverwaltung wollte aus organisatorischen Gründen innerhalb von zwei Wochen etwa 150 Mieterhöhungsverlangen bei Gericht anhängig machen.Hier zeigten vor allem auch unsere langjährigen Mitarbeiterinnen Umsicht und Einsatz: Ganze Kartonladungen von Akten wurden transportiert, teilweise kopiert, die Problemfälle gesichtet und aussortiert, die Vorgänge in der EDV erfasst und dann – O Wunder – waren am 22.12.2004 sämtliche etwa 150 Klagen eingereicht.

Und es sind bis heute keine gravierenden Fehler oder Versäumnisse bekannt geworden :-) .

Nachdem unser Büro diesen ungewollten Härtetest bestanden hat, entwickeln wir jetzt Ehrgeiz: Wie wäre es mit 250 Mieterhöhungsverlangen in einer Woche? – Nein, im Ernst: Das war eine Ausnahmesituation und sollte es auch bleiben.

… ist jetzt kein Thema mehr. Nachdem wir in den 90er Jahren zahllose Mieter wegen Rückforderungen nach überhöhten Mietpreisvereinbarungen vertreten hatten und in diesem Jahrhundert RA Ziemann für einige Vermieter ebenso wie damals fünfstellige Forderungen abgewehrte, sprach Anfang 2004 der BGH ein Machtwort:

Von einer ordnungswidrigen Mietpreisüberhöhung ist nur noch dann auszugehen, wenn der Mieter in allen Einzelheiten das Bestehen eines angespannten Wohnungsmarktes nachweist. Und das wird dem Mieter (jedenfalls in Berlin) bereits seit 1997 schwer fallen.

An dem Verfahren war RA Müller aus unserer Kanzlei auf Mieterseite beteiligt und ärgerte sich erheblich darüber, dass der betroffene Mieter diese Ansprüche nicht bereits 1999 geltend gemacht hatte, was nach der damaligen Rechtsprechung der für Charlottenburg zuständigen Mietberufungskammer 61. mit dem inzwischen jung und tragisch verstorbenen Vorsitzenden Siegfried kein Problem gewesen wäre.

Witziges Detail am Rande: Der in diesem Verfahren für den Vermieter als Privatgutachter tätige Berliner Sachverständige Dr. Ing. Keunecke soll nicht nur mit dem Vermieter befreundet gewesen sein. Der Sachverständige sieht sich (ähnlich wie manche Anwälte beim Bundesgerichtshof, deren Kanzleien streng genommen wegen Reichtum geschlossen sein sollen) mittlerweile wegen “starker Arbeitsüberlastung” auch außer Stande, popelige Miethöhegutachten anzufertigen und reicht derartige Gutachtenaufträge an ehemalige Mitarbeiter wie die Sachverständigen Jansen und Bachmann weiter.

Ein Fall, der uns lange beschäftigt hat: Die zum damaligen Zeitpunkt 82 Jahre alte Mieterin lebte mit Ihrer Familie in der geräumigen Altbauwohnung und sah sich der Eigenbedarfskündigung Ihres Vermieters ausgesetzt. Dabei war die Wohnung relativ “frisch” umgewandelt. Das Landgericht hatte zur Räumung verurteilt letztlich mit der Begründung, die Mieterin sei zum Zeitpunkt der Umwandlung noch nicht selbst Mieter gewesen, sondern erst danach durch Tod ihrer Eltern in das Mietverhältnis eingetreten. Dies sah der BGH nicht so.
Es ging um die Anwendbarkeit der einschlägigen Kündigungssperrfristen für umgewandelte Eigentumswohnungen und wir haben diesen Durchgang des Verfahrens für die Mieterin und ihre Familie gewonnen. Endgültig abgeschlossen wurde das Verfahren erst Jahre später nach einem weiteren Prozess durch zwei Instanzen und nachdem der VerfGH von Berlin ein weiteres Urteil des LG Berlin aufgehoben hatte.

Und ein happy End gab es auch: Nach insgesamt drei Instanzenzügen (und nachdem zuletzt doch auf Räumung der Wohnung erkannt wurde) einigten sich Mieterin und Vermieter darauf, dass die gesamte Familie der zwischenzeitlich fast 90jährigen Mieterin bis zu deren Tod in der Wohnung bleiben darf.

Ein interessantes Projekt:Rechtsanwalt Ziemann bekam den Auftrag, für eine überwiegend im Ostteil der Stadt tätige Mieterberatungsgesellschaft eine Modernisierungsvereinbarung zu entwerfen, die als Muster für die Regelung von Modernsierungsmaßnahmen in Ostberliner Häusern dient, deren Eigentümer mit öffentlichen Mitten nach den sogenannten ModInst-Richtlinien Modernsierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen.

Das ist relativ komplex: Neben den schwierigen Fragen, die bei einer Zwischenumsetzung in eine andere Wohnung auftreten können, war auch auf die Belange der beteiligten Vermieter Rücksicht zu nehmen. Hier wird erfahrungsgemäß Wert gelegt auf einen überschaubaren Bauablauf und Planungssicherheit.

Wir hatten in Fällen privater Modernisierung in Ostberlin im vergangenen Jahr wiederholt Fälle gehabt, wo Mieter von Zwischenumsetzwohnungen ihre ursprüngliche modernisierte Wohnung nicht zurückerhielten. Vielmehr wurde diese anderweitig vermietet. Leider ist dies – wenn der Vermieter vollendete Tatsachen geschaffen hat, ein kaum noch rückgängig zu machender Vorgang. Dem Mieter verbleiben vielfach lediglich bescheidene Schadensersatzansprüche.Das ist dann ein schwacher Trost für den Verlust der geschätzten “alten Bude”.