Mietberufungskammer 64. wird aufgelöst

Voraussichtlich zum Jahresende wird die Zivilkamer 64. des Landgerichts Berlin aufgelöst. Die Kammer war lange Jahre zuständig für Wohnraummiete (Berufungen) aus den West-Berliner Bezirken Neukölln und Spandau und damit auch recht gut ausgelastet. Dies hat sich aber offenbar mit der zunehmenden Verarmung beider Bezirke geändert, so dass der geringe Geschäftsanfall keine eigene Berufungskammer mehr rechtfertigt.

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Haus und Grund Berlin – Plagiat oder Irrtum

Was soll das, möchte sich der Verfasser manchmal fragen, wenn er Websites wie diejenige von HausundGrund sieht.

Mal ganz abgesehen davon, dass weite Teile der Seite dem Benutzer von Firefox verborgen bleiben (“Front-Page Image Map”) und sämtliche Links funktionsunfähig sind. Grauenhaftes Webdesign hat jetzt für mich einen neuen Namen ;-)

Dies dürfte jedenfalls in der Namensgebung ein recht dreister Plagiat sein. Wer sich hinter dieser Webpräsenz verbirgt, konnte von mir jedenfalls nicht in Erfahrung gebracht werden. Denn sämtliche Links sind bei mir funktionsunfähig.

Mietberufungskammer 64. des LG Berlin wird aufgelöst

Wie wir soeben erfahren, wird die Mietberufungskammer 64. des LG Berlin voraussichtlich zum Jahresende 2006 aufgelöst. Grund hierfür dürfte nicht die nach meiner Einschätzung außerordentlich gründliche und sorgfältige Arbeit der Kammer mit ihrem Vorsitzenden VorsRiLG Hönig sein, sondern schlicht und einfach geringer Geschäftsanfall.

Nach der Geschäftsverteilung 2006 war die Kammer zuständig für Teile von Charlottenburg, Spandau und Neukölln. Jedenfalls in Spandau und Neukölln sind die Mietprozesse jedoch stark rückläufig, wie wir selbst erfahren und Gleiches berichten Amtsrichter und Anwaltskollegen.

Mit der Auflösung dieser Kammer geht eine lange Ära vor allem auch unter dem langjährigen Vorsitzenden Kinne zu Ende, der mit einer Flut von verästelter Rechtsprechung vor allem zu Fragen des Betriebskostenrechts immer wieder für Aufsehen gesorgt hatte.

Gleichstellung und Gleichbehandlung beim Berliner Mieterverein

Wohl als Fortbildung gemeint sind die Informationen des Berliner Mietervereins zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Doch die einfachen Beispiele

Die Familie Schneider hat 5 Kinder und bewirbt sich um eine 6-Raum-Wohnung. V. sagt, “Mit Asozialen mache ich keine Verträge”.

nähren meine Befürchtung, dass es nach Mietminderungstabellen demnächst auch einen Ratgeber für Ungleichbehandelte geben wird. Und rechtsschutzversicherte Menschen mit viel Zeit werden dies als neues Betätigungsfeld erschließen.
Den Mieterverein kümmert das nicht: Seine Mitglieder dürften (da es sich nicht um einen mietrechtlichen Anspruch handelt, der allein nach den dortigen Bedingungen versichert wäre) keine Ansprüche gegen die Prozesskostenversicherung des Berliner Mietervereins stellen und damit leicht zu betreuen sein.

Der Handwerker, der Abfluss und die Überschwemmung

Lügen haben kurze Beine. Die Mandanten hatten eine neue Badewanne eingeklagt, weil die alte- fast bis auf den Wannenträger durchgerostet war. Da kommt eine Fachfirma des Vermieters (Trockenbau und ähnliche interessante Geschäfte), reisst die alte Badewanne aus dem Träger, beschädigt dabei exakt 5 Fliesen, schraubt den Abfluss des Waschbeckens neben der Wanne ab, wirft das Abflussrohr aus dem Fenster in den Hof, setzt die neue Badewanne ein, verschmiert die Fugen mit etwa 2 cm breiten Silikonfugen, verschmiert die fehlenden und gebrochenen Fliesen mit Gips, malt den Gips passend zur Farbe der alten Fliesen an und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Mandanten haben sich die Hände gewaschen. Da stand das Badezimmer unter Wasser. Das Abflussrohr lag ja im Hof.

Da kommt die Firma zurück, nimmt das Rohr vom Hof, verbindet das Waschbecken wieder mit der Badewanne, beschädigt noch einige Fliesen, brüllt etwas herum und verschwindet dann für immer.
Kurz nach diesem Vorfall bekommen wir Post von der Firma: Wir hätten im Zwangsvollstreckungsverfahren behauptet, die Firma habe keine ordentliche Arbeit geleistet. Das trifft zu (beides). Also bitte Widerruf, Vertragsstrafe und sonst Gericht.
So geht das heute: Erst mit Rohren werfen und Fliesen zerkloppen, dann herumheulen und nach Satisfaktion rufen, wenn einer das nicht richtig finden sollte.

Balkonnutzung – Erlaubnis für Sonnencreme

Es gibt Sachen, die gibt es nicht: Ich erhalten eine ganz ernst gemeinte Anfrage, in der über die Untaten eines Radiosenders in NRW berichtet wird.

Hallo Herr Ziemann, letzte Woche habe ich im Radio gehört, dass es jetzt ein Urteil gibt, wo ein Mieter seinen Vermieter fragen muss, ob er sich auf dem Balkon mit Sonnencreme einreiben darf. Es hat eine Dame (Vermieterin) ihr Prozessrecht gewonnen, dass der Mieter/Mieterin sie in Zukunft dar?ber informieren muss. K?nnen Sie mir N?heres zu diesem Urteil sagen?

Besorgt fragt sich der Fachmann, ob der oder die sich eincremende MieterIn bekleidet ist:

…. also noch einmal ganz langsam: Auf dem Balkon darf Mieter/in tun was auch immer. Vorausgesetzt es werden nicht Dritte (sittlich-) bel?stigt oder der Balkon besch?digt. Unter beide Merkmale ist das das Eincremen mit Sonnencreme nicht einzuordnen. Vorausgesetzt, dabei wird Badehose, Bikini oder andere Bekleidung getragen.

Genug der Hitzewallungen. Eincremen auf dem Balkon ist erlaubt. Sagt der Fachmann und wundert sich ?ber die d?mmlichen Sommerlochf?ller mancher Radiosender.

Geschäftsverteilung Mietberufungskammern LG Berlin 2006

Die Geschäftsverteilung bei den Mietberufungskammern entscheidet (wohl nicht nur in Berlin) über Wohl und Wehe des Mietprozesses. Jeder berufungsfähige Prozess in Wohnraummietsachen kommt vor eine der Spezialkammer (und so mancher kleiner Gewerbemietprozess). Die Nuancen der Rechtsprechung sind vielfältig, weshalb Vermieter wie Mieter wissen sollten, an welcher Kammer sie im Prozessfalle sind:

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin für 2006 (Mietberufungskammern)

Besetzung / Arbeitsgebiet

    Zivilkammer 62: VRiinLG Dybe-Schlüter, RiinLG Dahlmann-Dietrichs, RiinLG Heichel-Vorwerk / Lichtenberg, Tempelhof-Kreuzberg,Tiergarten
    Zivilkammer 63: VRiin LG Paschke, RiLG Vaterrodt, RiLG Dreßler / Schöneberg
    Zivilkammer 64: VRiLG Höning, RiLG Bebensee, Ri Dr. Unland / Charlottenburg Abt. 21, 218-237, NeukölIn, Spandau
    Zivilkammer 65: VRiLG van Dieken, Riln Dr. Peißker, RiLG Bol / Charlottenburg ohne Abt. 218-237, Hohenschönhausen, Pankow-Weißensee
    Zivilkammer 67: VRiLGHoffmann, RiLG Höhn, Riin Kothe-Retzlaff / Mitte, Köpenick, Wedding

Anmeldung Deutscher Mietgerichtstag 2006

Schwierig gestaltet sich die Anmeldung zur Herbsttagung des Deutschen Mietgerichtstags in Hamburg, wie mein Blog Mietrecht-Berlin: [Fwd: Anmeldung Deutscher Mietgerichtstag 2006] zeigt.

Wichtig und interessant wird die Tagung am 29.09.2006 in Hamburg trotzdem: Das “Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)” oder auch “Antidiskriminierungsgesetz” wirft seine Schatten voraus. Meine Klienten fragen jetzt schon ganz besorgt, ob sie die komplett bärtige/verschleierte jordanische Großfamilie als Mieter der preisgünstigen 4-Zimmer Neubauwohnung ablehnen dürfen und wenn ja, mit welcher Begründung.

Also: Teilnehmen trotz der problematischen Hürden im Internetauftritt des Deutscher Mietgerichtstag.

Richterin Paschke und der Durchschnittsmieter

Die (Vorsitzende-) Richterin am Landgericht Berlin Paschke schreibt im Grundeigentum (GE 2006, 265) über den durchschnittlich gebildeten Mieter oder auch Durchschnittsmieter. Die Autorin ist (das weiß ich aus mehreren unabhängigen Quellen) im Richterkollegium wie auch bei Anwälten und Prozessparteien für Zweierlei gefürchtet: Präzise Aktenkenntnis auch der entlegenenen Details sowie eine echt Berliner Kodderschnauze. Letzteres meint die manchmal grob wirkende, immer aber herzliche und direkte Ansprache, welche nicht nur die legendären Berliner Taxifahrer kultivieren.

Ein echter Gewinn, dass die Kollegin jetzt auch weniger juristisch schreibt, und zwar im Grundeigentum, unter der Rubrik .. Paschkes unjuristische Betrachtungen gleich auf der ersten werbefreien Seite. Es geht über den Durchschnittsmieter, eine juristische Fiktion, die ich noch aus den Zeiten kenne, als Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau gaaanz schwierig waren.

Das ist ebenso lesenswert wie die Kolumnen des Herausgebers Dieter Blümmel. Oder manchmal die Bemerkungen des Kollegen von Seldeneck aka RA Schandmaul im ansonsten eher entbehrlichen Info(letter) M.

Durchschnittlich muss er nämlich immer sein, der Mieter, welcher eine Betriebskostenabrechnung bekommt und bezahlen soll. Durchschnittlichkeit ist Voraussetzung der Fälligkeit und damit für den Vermieter Maßstab aller Dinge. Und das trägt Frau Paschke sehr schön vor. Bedenkt dabei aber leider nicht, dass (Bildungsnotstand und Massenarbeitslosigkeit sei Dank) der Durchschnitt im freien Fall befindlich ist. Der von ihr zitierte

33 bis 55 Jahre alte Mensch, der in der Dienstleistungsbranche tätig ist und dort 3.261 € brutto monatlich verdient… und Hauptschulabschluss hat

ist für die mir bekannten Vermieter schon eher der Ausnahmefall. In einigen Vierteln und Siedlungen Berlins ist Durchschnittsmieter

… der seit mehr als 5 Jahren arbeitslose Hauptschulabbrecher, Promille 1.8 an mindestens 12 Stunden täglich, Alter 18 – 48, politisch nicht interessiert und rechenschwach. Ach so: Leseschwäche war schon in der 4 Grundschulklasse vorhanden, woran sich später nichts geändert hat.

DAS ist doch dann eine echte Herausforderung für den bemühten Vermieter, der sich in solchen Fällen längliche Erläuterungen der Betriebskostenabrechnung sicher spart und statt dessen auf bunte freundliche Farben und große Schrift setzt.

Veröffentlichung: GE 2006, 265

Vermieter vertreten

… wir schon länger. Aber jetzt geht es richtig los: In den letzten zwei Jahren hat RA Ziemann zwei der größeren Vermieter in Berlin rundum betreut.

Von der Fortbildungsveranstaltung für Sachbearbeiter der Hausverwaltung über “Schnellberatung”, wenn wie im Sommer 2004 der Anwalt einer Mieterin mit einer Frist von 3 Werktagen “mindestens 10.000 EUR Schmerzensgeld” einfordert bis hin zu umfangreichen oder zahlreichen Prozessen um überzogene Mietminderungen, angeblich oder wirklich falsche Betriebskostenabrechnungen und immer wieder Mieterhöhungen.

Nach 15 Jahren überwiegender Tätigkeit als Mieteranwalt wird Ziemann jetzt zum kompletten Mietrechts- und Immobilienanwalt – vergleichbar vielleicht mit dem Unterschied zwischen einem Radrennfahrer, der nach den Berliner Straßenrennen jetzt “reif” für die Tour de France ist.