Kompetenter Mietrechtsanwalt

Da wirbt ein Kollege mit den Worten:

In der zurückliegenden 12 Jahren habe ich, unter anderem aufgrund meiner Tätigkeit als Vertragsanwalt für den Deutschen Mieterbund, einen Ruf als kompetenter und sachverständiger Mietrechtsanwalt erworben. Mein Engagement in diesem Bereich, sowohl für Mandanten der Kanzlei als auch für Mitglieder des Mieterbundes, ist ungebrochen.

Als eingesessener Heilbronner bzw. – worauf besonderer Wert zu legen ist – Böckinger, war und ist es mir stets wichtig, den persönlichen Kontakt zu Mandanten zu pflegen und vor allem mich auch weiterhin in der Vereins- und Jugendarbeit der mir am Herzen liegenden Böckinger Sportvereine zu betätigen.

Und ich frage mich: Was ist ein „Böckinger“? Da dürfte bei nächster Gelegenheit ein Erfahrungsaustausch fällig sein, eventuell auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2007?

 

Während Bayern lange Zeit Spitze war im „Abmessern“ von Mietern (die erfolgreichen Kreuzzüge des Kollegen Luft aus Regensburg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe sind mir in lebhafter Erinnerung) ist Berlin traditionell die Stadt, wo es Vermieter vor dem königlichen Amtsgericht schwer haben.

So auch der arme Berliner Vermieter, der es wagte, nach fristloser Kündigung einen Mietausfallschaden geltend zu machen und durch das Amtsgericht beschieden wurde, dann hätte er eben früher und vorher ordentlich kündigen müssen.

Solchen Unfug (wie etwa auch im Fall unserer Kanzlei eine bestrittene Eigenbedarfskündigung ohne Beweisaufnahme) macht der VerfGH Berlin nicht mit und hat (GE 2006, 1470) zur Begründung ausdrücklich den Ausdruck „objektiv willkürlich“ verwendet.

Nur zur Erinnerung: Der kühne Amtsrichter unterliegt bei juristischen Dingen keiner Dienstaufsicht, macht sich aber in Fällen der Rechtsbeugung und „objektiven Willkür“ möglicherweise persönlich schadensersatzpflichtig und strafbar.

RSV-Blog – guter Ansatz im Rechtsschutzdschungel

Das RSV-Blog ist ein interessanter Ansatz im Verbraucherschutz:

Anwälte und Kunden dürfen gleichermaßen meckern und Informationen austauschen über Rechtsschutzversicherungen und deren Eigenarten austauschen. Der Mitherausgeber Kollege RA Hoenig aus Berlin ist mir bereits häufiger durch kreative Selbstdarstellung (wie zum Beispiel eine völlig zerbeulte „Bullenwanne“ mit entsprechender Beschriftung) aufgefallen.

Bleibt nur zu hoffen, dass es keine Abmahnungen von Versicherern hagelt. Denn ungefilterte Beiträge enttäuschter Kunden sind leider immer wieder Quelle für abmahnungsrelevante Sachverhalte.

Datenschutz kein Problem – Mietnomadenkartei

Die Firma Demda verspricht vollständige Auskunft über Mietnomaden, „Messis“ und zusätzlich gibt es noch Einwohnermeldeamtsauskünfte. Bis auf den zuletzt genannten Bereich halte ich das für datenschutzrechtlich bedenklich:

Wer will schon gern durch seinen Vermieter nach dem Fremdbenennungsprinzip als „Messi“ oder „Mietnomade“ tituliert und in einer entsprechenden personenbezogenen Datei gespeichert werden? Niemand. Ich hatte übrigens bereits in 90er Jahren die Datenschutzbeauftragten sämtlicher Bundesländer mit einem ähnlichen Projekt, nämlich einer „Eigenbedarfskartei“ behelligt. Die Ablehnung und die Bedenken waren vehement und letztlich wohl auch begründet. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis dieser neue Versuch einer unzulässigen Datensammlung durch den Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen unterbunden wird. Dabei wäre (eine vernünftige Gestaltung und Regelung vorausgesetzt) ein Bedürfnis für eine derartige Datensammlung ganz offensichtlich vorhanden.

Kurs und Gut – klein und gut?

Die Berliner Fachseminare „Kurs und Gut“ haben nicht nur die Preise gesenkt, sondern auch die Schriftgrößen in ihrem wenig informativen Internetauftritt so klein gestaltet, dass ich die Referentenliste selbst mit teurer Gleitsichtbrille kaum noch lesen kann. Offensichtlich verlässt man sich dort auf die Macht der Massendrucksache und verzichtet lieber darauf, genauere Informationen zu den regelmäßig angebotenen Seminaren im Internet zu präsentieren.

Ein Grund dafür ist sicherlich die gnadenlose Konkurrenz der Seminaranbieter: Liest ein Konkurrent, was der Andere vorhat, wird innerhalb weniger Tage ein gleiches Produkt kreiert und angeboten. Was bei den eher alltäglichen Themen vieler Anbieter auch nicht weiter schwer fallen dürfte.

Voraussichtlich zum Jahresende wird die Zivilkamer 64. des Landgerichts Berlin aufgelöst. Die Kammer war lange Jahre zuständig für Wohnraummiete (Berufungen) aus den West-Berliner Bezirken Neukölln und Spandau und damit auch recht gut ausgelastet. Dies hat sich aber offenbar mit der zunehmenden Verarmung beider Bezirke geändert, so dass der geringe Geschäftsanfall keine eigene Berufungskammer mehr rechtfertigt.

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Haus und Grund Berlin – Plagiat oder Irrtum

Was soll das, möchte sich der Verfasser manchmal fragen, wenn er Websites wie diejenige von HausundGrund sieht.

Mal ganz abgesehen davon, dass weite Teile der Seite dem Benutzer von Firefox verborgen bleiben („Front-Page Image Map“) und sämtliche Links funktionsunfähig sind. Grauenhaftes Webdesign hat jetzt für mich einen neuen Namen 😉

Dies dürfte jedenfalls in der Namensgebung ein recht dreister Plagiat sein. Wer sich hinter dieser Webpräsenz verbirgt, konnte von mir jedenfalls nicht in Erfahrung gebracht werden. Denn sämtliche Links sind bei mir funktionsunfähig.

Gleichstellung und Gleichbehandlung beim Berliner Mieterverein

Wohl als Fortbildung gemeint sind die Informationen des Berliner Mietervereins zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Doch die einfachen Beispiele

Die Familie Schneider hat 5 Kinder und bewirbt sich um eine 6-Raum-Wohnung. V. sagt, „Mit Asozialen mache ich keine Verträge“.

nähren meine Befürchtung, dass es nach Mietminderungstabellen demnächst auch einen Ratgeber für Ungleichbehandelte geben wird. Und rechtsschutzversicherte Menschen mit viel Zeit werden dies als neues Betätigungsfeld erschließen.
Den Mieterverein kümmert das nicht: Seine Mitglieder dürften (da es sich nicht um einen mietrechtlichen Anspruch handelt, der allein nach den dortigen Bedingungen versichert wäre) keine Ansprüche gegen die Prozesskostenversicherung des Berliner Mietervereins stellen und damit leicht zu betreuen sein.

Lügen haben kurze Beine. Die Mandanten hatten eine neue Badewanne eingeklagt, weil die alte- fast bis auf den Wannenträger durchgerostet war. Da kommt eine Fachfirma des Vermieters (Trockenbau und ähnliche interessante Geschäfte), reisst die alte Badewanne aus dem Träger, beschädigt dabei exakt 5 Fliesen, schraubt den Abfluss des Waschbeckens neben der Wanne ab, wirft das Abflussrohr aus dem Fenster in den Hof, setzt die neue Badewanne ein, verschmiert die Fugen mit etwa 2 cm breiten Silikonfugen, verschmiert die fehlenden und gebrochenen Fliesen mit Gips, malt den Gips passend zur Farbe der alten Fliesen an und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Mandanten haben sich die Hände gewaschen. Da stand das Badezimmer unter Wasser. Das Abflussrohr lag ja im Hof.

Da kommt die Firma zurück, nimmt das Rohr vom Hof, verbindet das Waschbecken wieder mit der Badewanne, beschädigt noch einige Fliesen, brüllt etwas herum und verschwindet dann für immer.
Kurz nach diesem Vorfall bekommen wir Post von der Firma: Wir hätten im Zwangsvollstreckungsverfahren behauptet, die Firma habe keine ordentliche Arbeit geleistet. Das trifft zu (beides). Also bitte Widerruf, Vertragsstrafe und sonst Gericht.
So geht das heute: Erst mit Rohren werfen und Fliesen zerkloppen, dann herumheulen und nach Satisfaktion rufen, wenn einer das nicht richtig finden sollte.

Es gibt Sachen, die gibt es nicht: Ich erhalten eine ganz ernst gemeinte Anfrage, in der über die Untaten eines Radiosenders in NRW berichtet wird.

Hallo Herr Ziemann, letzte Woche habe ich im Radio gehört, dass es jetzt ein Urteil gibt, wo ein Mieter seinen Vermieter fragen muss, ob er sich auf dem Balkon mit Sonnencreme einreiben darf. Es hat eine Dame (Vermieterin) ihr Prozessrecht gewonnen, dass der Mieter/Mieterin sie in Zukunft dar?ber informieren muss. K?nnen Sie mir N?heres zu diesem Urteil sagen?

Besorgt fragt sich der Fachmann, ob der oder die sich eincremende MieterIn bekleidet ist:

…. also noch einmal ganz langsam: Auf dem Balkon darf Mieter/in tun was auch immer. Vorausgesetzt es werden nicht Dritte (sittlich-) bel?stigt oder der Balkon besch?digt. Unter beide Merkmale ist das das Eincremen mit Sonnencreme nicht einzuordnen. Vorausgesetzt, dabei wird Badehose, Bikini oder andere Bekleidung getragen.

Genug der Hitzewallungen. Eincremen auf dem Balkon ist erlaubt. Sagt der Fachmann und wundert sich ?ber die d?mmlichen Sommerlochf?ller mancher Radiosender.

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