Voraussichtlich zum Jahresende wird die Zivilkamer 64. des Landgerichts Berlin aufgelöst. Die Kammer war lange Jahre zuständig für Wohnraummiete (Berufungen) aus den West-Berliner Bezirken Neukölln und Spandau und damit auch recht gut ausgelastet. Dies hat sich aber offenbar mit der zunehmenden Verarmung beider Bezirke geändert, so dass der geringe Geschäftsanfall keine eigene Berufungskammer mehr rechtfertigt.

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Haus und Grund Berlin – Plagiat oder Irrtum

Was soll das, möchte sich der Verfasser manchmal fragen, wenn er Websites wie diejenige von HausundGrund sieht.

Mal ganz abgesehen davon, dass weite Teile der Seite dem Benutzer von Firefox verborgen bleiben („Front-Page Image Map“) und sämtliche Links funktionsunfähig sind. Grauenhaftes Webdesign hat jetzt für mich einen neuen Namen 😉

Dies dürfte jedenfalls in der Namensgebung ein recht dreister Plagiat sein. Wer sich hinter dieser Webpräsenz verbirgt, konnte von mir jedenfalls nicht in Erfahrung gebracht werden. Denn sämtliche Links sind bei mir funktionsunfähig.

Gewagt ist, was die Eigentümerin einer größeren Wohnanlage am Lützowplatz versucht. Hier wurden Kündigungen ausgesprochen um die Mieter zum Auszug zwecks Abriss zu bewegen. Dem vorausgegangen waren langwierige Auseinandersetzungen mit dem Bezirksamt Mitte um die notwendige Abrissgenehmigung.

Eine Sanierung der Wohnungen kommt nach den Planungen der Eigentümerin DIBAG nicht in Betracht. Dagegen loben die Mieter zweckmäßige Grundrisse, ruhige Lage (am Lützowplatz!), tolle Terrassen und hohen Wohnkomfort.

Die auf Hinderung wirtschaftlicher Verwertung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Kündigung ist für den Vermieter riskant. Letztlich wird „wirtschaftliche Verwertung“ bzw. deren Hinderung damit als Einbahnstraße Richtung Neubau verstanden.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Gerichte der Rechtansicht der Vermieterin anschließen werden. Immerhin hat bis heute in Berlin jedenfalls meines Wissens noch kein Vermieter diesen Kündigungsgrund mit Erfolg geltend gemacht. Versucht haben dies Einige….

Gleichstellung und Gleichbehandlung beim Berliner Mieterverein

Wohl als Fortbildung gemeint sind die Informationen des Berliner Mietervereins zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Doch die einfachen Beispiele

Die Familie Schneider hat 5 Kinder und bewirbt sich um eine 6-Raum-Wohnung. V. sagt, „Mit Asozialen mache ich keine Verträge“.

nähren meine Befürchtung, dass es nach Mietminderungstabellen demnächst auch einen Ratgeber für Ungleichbehandelte geben wird. Und rechtsschutzversicherte Menschen mit viel Zeit werden dies als neues Betätigungsfeld erschließen.
Den Mieterverein kümmert das nicht: Seine Mitglieder dürften (da es sich nicht um einen mietrechtlichen Anspruch handelt, der allein nach den dortigen Bedingungen versichert wäre) keine Ansprüche gegen die Prozesskostenversicherung des Berliner Mietervereins stellen und damit leicht zu betreuen sein.

Mietrecht-Berlin: Mietrecht teuer

Das musste doch mal gesagt werden: Viele Ratsuchende sind nach der modernen Devise „Geiz ist geil“ gern bereit, sich Beratung zu kleinsten Preisen angedeihen zu lassen. Da tummeln sich zum Teil dubiose Anbieter mit Kleinpreisangeboten, die im Nachhinein recht teuer werden können.

Dazu gibt es Mietrecht teuer bei mietrecht-berlin.de !

Lügen haben kurze Beine. Die Mandanten hatten eine neue Badewanne eingeklagt, weil die alte- fast bis auf den Wannenträger durchgerostet war. Da kommt eine Fachfirma des Vermieters (Trockenbau und ähnliche interessante Geschäfte), reisst die alte Badewanne aus dem Träger, beschädigt dabei exakt 5 Fliesen, schraubt den Abfluss des Waschbeckens neben der Wanne ab, wirft das Abflussrohr aus dem Fenster in den Hof, setzt die neue Badewanne ein, verschmiert die Fugen mit etwa 2 cm breiten Silikonfugen, verschmiert die fehlenden und gebrochenen Fliesen mit Gips, malt den Gips passend zur Farbe der alten Fliesen an und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Mandanten haben sich die Hände gewaschen. Da stand das Badezimmer unter Wasser. Das Abflussrohr lag ja im Hof.

Da kommt die Firma zurück, nimmt das Rohr vom Hof, verbindet das Waschbecken wieder mit der Badewanne, beschädigt noch einige Fliesen, brüllt etwas herum und verschwindet dann für immer.
Kurz nach diesem Vorfall bekommen wir Post von der Firma: Wir hätten im Zwangsvollstreckungsverfahren behauptet, die Firma habe keine ordentliche Arbeit geleistet. Das trifft zu (beides). Also bitte Widerruf, Vertragsstrafe und sonst Gericht.
So geht das heute: Erst mit Rohren werfen und Fliesen zerkloppen, dann herumheulen und nach Satisfaktion rufen, wenn einer das nicht richtig finden sollte.

Es gibt Sachen, die gibt es nicht: Ich erhalten eine ganz ernst gemeinte Anfrage, in der über die Untaten eines Radiosenders in NRW berichtet wird.

Hallo Herr Ziemann, letzte Woche habe ich im Radio gehört, dass es jetzt ein Urteil gibt, wo ein Mieter seinen Vermieter fragen muss, ob er sich auf dem Balkon mit Sonnencreme einreiben darf. Es hat eine Dame (Vermieterin) ihr Prozessrecht gewonnen, dass der Mieter/Mieterin sie in Zukunft dar?ber informieren muss. K?nnen Sie mir N?heres zu diesem Urteil sagen?

Besorgt fragt sich der Fachmann, ob der oder die sich eincremende MieterIn bekleidet ist:

…. also noch einmal ganz langsam: Auf dem Balkon darf Mieter/in tun was auch immer. Vorausgesetzt es werden nicht Dritte (sittlich-) bel?stigt oder der Balkon besch?digt. Unter beide Merkmale ist das das Eincremen mit Sonnencreme nicht einzuordnen. Vorausgesetzt, dabei wird Badehose, Bikini oder andere Bekleidung getragen.

Genug der Hitzewallungen. Eincremen auf dem Balkon ist erlaubt. Sagt der Fachmann und wundert sich ?ber die d?mmlichen Sommerlochf?ller mancher Radiosender.

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Mieterschutz billig ist Mietrecht teuer

Immer wieder stoße ich bei Recherchen auf Angebote wie dieses Portal, die dem zahlenden Kunden versprechen, das kleine mietrechtliche Problem in Heimwerkermanier auch schnell selbst lösen zu können. Funktionieren tut das leider meistens nicht, denn

… Sachverhalt geht aus dem Fall nicht heraus und jeder Sachverhalt ist anders.

Nehmen wir als Beispiel einen „kleinen“ Mangel der Mietsache, wie den defekten Backofen des mit vermieteten Herdes. Der sei defekt, was ärgerlich ist.

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Anmeldung Deutscher Mietgerichtstag 2006

Schwierig gestaltet sich die Anmeldung zur Herbsttagung des Deutschen Mietgerichtstags in Hamburg, wie mein Blog Mietrecht-Berlin: [Fwd: Anmeldung Deutscher Mietgerichtstag 2006] zeigt.

Wichtig und interessant wird die Tagung am 29.09.2006 in Hamburg trotzdem: Das „Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)“ oder auch „Antidiskriminierungsgesetz“ wirft seine Schatten voraus. Meine Klienten fragen jetzt schon ganz besorgt, ob sie die komplett bärtige/verschleierte jordanische Großfamilie als Mieter der preisgünstigen 4-Zimmer Neubauwohnung ablehnen dürfen und wenn ja, mit welcher Begründung.

Also: Teilnehmen trotz der problematischen Hürden im Internetauftritt des Deutscher Mietgerichtstag.

Der BGH und wir IV – Zurückbehaltungsrecht bei Vermieterwechsel

Ein weiteres Verfahren vor dem BGH wurde erfolgreich abgeschlossen: Die finanziell offensichtlich etwas „klamme“ Mieterin hatte gegenüber dem von unserer Kanzlei vertretenen ehemaligen Vermieter geltend gemacht, der Wasserschaden sei noch nicht beseitigt und daher die Miete fast vollständig einzubehalten. Lebensfremd, fanden wir und der BGH schloss sich dieser unserer Meinung (die auch vom Landgericht geteilt wurde) an.

Dank geht bei dieser Gelegenheit an unsere ständige Korrespondenzanwältin in Karlsruhe, die RAin beim BGH von Gierke. Sie war trotz des sehr bescheidenen Streitwertes bereit, die Mandantin in dieser nicht ganz einfachen Sache zu vertretbaren Konditionen zu betreuen und tat dies (wie übrigens immer) mit viel Sorgfalt und Umsicht. Der nächste Millionenprozess ist mit Sicherheit wieder für Sie, Frau Kollegin!