Richter B. und die bevorstehende Pensionierung

Der Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg B. fiel während seiner langjährigen Tätigkeit seiner Berufungskammer und den vor seiner Abteilung tätigen Anwälten durch eine Vielzahl seltsam anmutender Marotten auf. Dazu gehörten unter anderem Urteile in Tabellenform, die wegen ihrer bunten Mischung aus Meinung, Fact und Fiction jedenfalls mich oft verwirrten. Dazu gehörten auch “frei gestellte Verhandlungstermine”, wo Anwälten und Parteien gleich mit der Ladung mitgeteilt wurde, dass die Verhandlung auch ohne sie stattfindet.

Offen gesagt war Herr B. auch in den bisherigen 20 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit der einzige Richter, der mich so reizte, dass ich vor Gericht richtig lautstark wurde – keine Sternstunde des Anwalts, jedoch nach meiner Erinnerung auch wieder mal keine Sternstunde des Richters.

Überhaupt hatte ich bei diesem Richter immer etwas den Eindruck, dass seine durchaus umfangreiche Tätigkeit für den Grundeigentum-Verlag, wo er mehrere Bücher veröffentlichte und auch häufiger Seminare abhielt, zu einer gewissen Einseitigkeit im Mietrechtsverfahren führte. Wo immer es ein Argument für die Vermieterseite gab (für die ich auch recht häufig vor seiner Abteilung zu streiten hatte) – er fand es und stützte gern sein Urteil darauf.

Und weil nach meinem Eindruck viele Beamte kurz vor ihrer Pensionierung recht kühn werden, konnte und wollte Richter B., der kürzlich in den Ruhestand ging, auch dort hervortreten. Er verfasste ein Urteil, mit dem einem Mieter die Rechtswohltat des § 569 Abs. 3 BGB aberkannt wurde, weil am Ende der zwei Monate “Gnadenfrist” auf dem Mietkonto 0,25 EUR fehlten:

Eine außerordentliche Kündigung wegen Mietrückstandes wird nur dann unwirksam, wenn der Mieter innerhalb der Schonfrist den gesamten Rückstand tilgt. Auch ein Rest von 0,25 Euro verhindert die Heilung. AG Tempelhof/Kreuzberg v. 19.7.2007 – 15 C 553/06 -, GE 2007, 1323

Man kann auch diese Rechtsansicht vertreten, wie so vieles im Leben.

Die Immobilien von Artur Brauner

.. haben seit mehr als 10 Jahren Mietervereine, Anwälte und Gerichte intensiv beschäftigt: Fragwürdige Nebenkostenabrechnungen, Wärmedämmung mit Mietsteigerungen in dreistelliger Höhe und immer wieder Hausverwaltungen, mit denen sich Korrespondenz nur schwer sachgerecht führen ließ.

Nun meldet der Tagesspiegel, wie es um Artur Brauner’s Immobilienimperium steht. Und das ist nicht gut. Goldman-Sachs soll in großem Stil die Hypothekenkredite des hoch verschuldeten Brauner aufgekauft und jetzt die Daumenschrauben angesetzt haben. Drohung mit Zwangsversteigerung, Gehaltspfändungen bei den mit Brauner familiär verbundenen Geschäftsführern seiner Verwaltungsgesellschaften – was da gemeldet wird, sind wohl die Vorboten einer der größten Berliner Immobilienpleiten der letzten Jahre.

Spannend bleibt vor allem die Frage, wie die Übernahme der zahlreichen Immobilien Brauners durch Gläubiger und Banken technisch abgewickelt wird. Denn selbst größere institutionelle Anleger dürften mit diesem umfangreichen Immobilienbesitz und dessen über Jahrzehnte selbst gemachten Problemen überfordert sein.

WBS macht Wohnen teurer – Chaos in Friedrichshain

Verwirrt sind viele Altbaumieter in Berlin-Friedrichshain, wenn Sie Post von Ihrem Vermieter bekommen. Unter Bezugnahme auf “Förderabbau” und “Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt” wird da begründet, warum die Miete für die Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen in Altbauwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln modernisiert wurden, ab 01.04.2008 auf 4,40 €/m² steigen soll.

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Grundeigentum wird ernst genommen und zwar richtig

Pünktlich zum 1. April 2007 berichtete seinerzeit das Berliner Grundeigentum (GE 2007, 468) über den “Entwurf eines Gesetzes zum erneuten Versuch einer vorläufigen weiteren Reparatur des Mietrechts (Zweites Mietrechtsreparaturgesetz – 2. MRepG) und stellte darin eine Neuregelung der “Zerrüttungskündigung” gemäß § 542 BGB vor:

§ 542 BGB Ende des Mietverhältnisses

.. 3) Jedes Mietverhältnis endet ferner, wenn das Gericht dafürhält, dass das Mietverhältnis der Parteien ernsthaft und endgültig zerrüttet ist. Die Zerrüttung wird vermutet, wenn zwischen den Parteien innerhalb von zwei Jahren zwei Rechtsstreitigkeiten betreffend das Mietverhältnis rechtshängig waren. Wenn zwischen den Parteien im vorangegangenen Jahr ein weiterer Rechtsstreit betreffend das Mietverhältnis rechtshängig war, ist die Vermutung unwiderleglich.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, dessen Aktenzeichen und Rubrum ich auch auf Anfrage nicht mitteilen werde, beruft sich nun die anwaltliche Vertreterin einer im Ruhrgebiet wohnhaften Vermieterin auf genau diesen Gesetzentwurf, um eine etwas rustikale Räumungsklage weiter voran zu bringen. Die Kollegin führt dazu aus:

Außerdem weise ich auf das geplante Mietrechtsänderungsgesetz hin, wonach … . Dies muss zumindest im Rahmen der Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin mit berücksichtigt werden.

Ich bin froh, dass wenigstens nicht die gleichzeitig erklärte Prozesskündigung auf den Aprilscherz des Grundeigentums gestützt wurde. Wenn die Redakteure des Verlags wüssten, wie unglaublich ernst sie genommen werden.

Friedrichshain friert

Es ist der offenbar die neueste Mode bei dubiosen Modernisierungs-Vermietern, den Mietern das Gas abzudrehen. Das ist nicht schwer:

Man macht einfach eine Druckprüfung. Dem hält die marode Gasverteilung des Hauses nicht stand und dann kommt die Gasag und stellt das Gas ab. Instandsetzung der Gasverteilung? Fehlanzeige!

So frieren zur Zeit etwa 40 Mietparteien in Friedrichshain in der Simon-Dach-Straße 7, in der Krossener Straße und in der Warschauer Straße leise vor sich hin. Alle drei Häuser sind oder waren organisatorisch verbunden mit der in Friedrichshain häufig als Sanierer auftretenden “Unternehmensgruppe Padovicz”. Offenbar wird dort neuerdings gern zu härteren Mitteln gegriffen. Einfach nur unappetitlich meiner Meinung nach!

Es wird Weihnachten

Engel 03

Die Feiertage stehen bevor. Im Eingang zu unseren Büroräumen am Schulenburgring wacht schon seit einer Woche ein kleiner Goldengel:

Und der wünscht Ihnen schöne Feiertage, viel Schnee und Eis um Weihnachten herum und möge auch im neuen Jahr die Macht mit Ihnen und Ihren Lieben sein!

Und wenn ich persönlich noch einen Wunsch an den Weihnachtsmann haben dürfte:

Dass die Mieter in Friedrichshain nicht mehr frieren müssen.

Keine automatischen Mieterhöhungen für Berliner Altbauvermieter

Viele Vermieter von Altbauwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln modernisiert wurden, erhöhen die Miete ganz pauschal durch Bezugnahme auf die entsprechenden Höchstsätze des Fördervertrags, die regelmäßig angepasst und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das ist unzulässig, weil es keine so genannte “WBS-Miete” gibt und immer das normale Verfahren einer Mieterhöhung im freifinanzierten Altbau einzuhalten ist.

Das AG Lichtenberg hat das in einer rechtskräftigen Entscheidung noch einmal ganz nachdrücklich klar gestellt.

Wärmecontracting – das ist die Zukunft?

Mit der genannten Schlagzeile, aber ohne das Fragezeichen wirbt der Berliner Seminarveranstalter Berliner Fachseminare für ein Seminar des ehemaligen Richters und jetzigen Rechtsanwalts Klaus Schach. Das ist mutig.

Hat doch der BGH in einer Fülle von Entscheidungen seit 2005 ausführlich begründet, dass der Vermieter mit Wärmecontracting in aller Regel nur Probleme und Forderungsausfälle bekommt. Wenn etwa die vertragliche Vereinbarung nicht passt, die Umstellung auf Wärmecontracting nachträglich ohne Zustimmung erfolgt und zuletzt auch noch mit der Höhe der geltend gemachten Kosten, wenn diese unwirtschaftlich sein sollten.

Bevor Sie also den Fachseminaren folgen, erkundigen Sie sich nach Risiken und Nebenwirkungen und fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern uns.

Abnahmeprotokoll mit vorgehaltener Waffe?

Wenn langjährige Mieter im Ostteil Berlins ihre Wohnung kündigen und zurückgeben, können sie was erleben: Zwei, manchmal auch drei Außendienstmitarbeiter des Vermieters machen bei der Wohnungsrückgabe großen Alarm, erheben so manche Beanstandung und bauen sich dann fast drohend mit einem mehrseitigen “Zustandsbericht” vor dem Mieter auf – der Mieter soll unterschreiben. Und tut das auch. Und wird prompt auf Schadensersatz für eine Komplettrenovierung in Anspruch genommen.

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Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und der Kaffeesatz

Wir haben Sie wieder, die Rechtsprechung zur Spanneneinordnung bzw. zur Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel. Jedenfalls für Juristen völlig unspannende Fragen wie

  • wann ist ein Bad “überwiegend gefliest”?
  • was ist ein vollwertiger “Fliesenspiegel” in der Küche?
  • ab wann sprechen wir von “unzureichenden Elektroinstallationen”?

werden durch die Instanzrechtsprechung liebevoll und detailfreudig entschieden.

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