Prof. Lammel rächt Aprilscherz

Fehlte: Der Heizkostenverteiler

Manchmal kann sogar ich ein Schmunzeln nicht unterdrücken: Da bekam ich von der Vorsitzenden Richterin Regine Paschke und Ihrer Kammer im vergangenen Jahr pünktlich am ersten April ein Urteil um die Ohren gehauen1 dessen Leitsätze ein Mietrechtler eigentlich nur als Aprilscherz empfinden kann. Mehrere- nein schon fast alle Todsünden des wohnraummietrechtlichen Berufungsgerichts (falsches Heranziehen nicht einschlägiger BGH-Rechtsprechung, unvollständige Sachverhaltserfassung, verdeckte Billigkeitserwägungen, eigenwillige Rechtsanwendung contra legem, Nichtzulassen der Revision trotz offensichtlicher Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung) fanden sich in einem Urteil, das offensichtlich nur vom Ergebnis her gedacht war nämlich (um es mal im Stile Paschkes auf balinerisch zu sagen)

wat willste denn, hast doch Heizung und Warmwasser verbraucht.

Und das ist wirklich keine gediegene Juristerei, sondern die von mir immer so sehr Weiterlesen


  1. LG Berlin, Urteil vom 01.04.2011 -63 S 409/10- in GE 2011, 612 

Mit der genannten Schlagzeile, aber ohne das Fragezeichen wirbt der Berliner Seminarveranstalter Berliner Fachseminare für ein Seminar des ehemaligen Richters und jetzigen Rechtsanwalts Klaus Schach. Das ist mutig.

Hat doch der BGH in einer Fülle von Entscheidungen seit 2005 ausführlich begründet, dass der Vermieter mit Wärmecontracting in aller Regel nur Probleme und Forderungsausfälle bekommt. Wenn etwa die vertragliche Vereinbarung nicht passt, die Umstellung auf Wärmecontracting nachträglich ohne Zustimmung erfolgt und zuletzt auch noch mit der Höhe der geltend gemachten Kosten, wenn diese unwirtschaftlich sein sollten.

Bevor Sie also den Fachseminaren folgen, erkundigen Sie sich nach Risiken und Nebenwirkungen und fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern uns.