Lügen haben kurze Beine. Die Mandanten hatten eine neue Badewanne eingeklagt, weil die alte- fast bis auf den Wannenträger durchgerostet war. Da kommt eine Fachfirma des Vermieters (Trockenbau und ähnliche interessante Geschäfte), reisst die alte Badewanne aus dem Träger, beschädigt dabei exakt 5 Fliesen, schraubt den Abfluss des Waschbeckens neben der Wanne ab, wirft das Abflussrohr aus dem Fenster in den Hof, setzt die neue Badewanne ein, verschmiert die Fugen mit etwa 2 cm breiten Silikonfugen, verschmiert die fehlenden und gebrochenen Fliesen mit Gips, malt den Gips passend zur Farbe der alten Fliesen an und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Mandanten haben sich die Hände gewaschen. Da stand das Badezimmer unter Wasser. Das Abflussrohr lag ja im Hof.

Da kommt die Firma zurück, nimmt das Rohr vom Hof, verbindet das Waschbecken wieder mit der Badewanne, beschädigt noch einige Fliesen, brüllt etwas herum und verschwindet dann für immer.
Kurz nach diesem Vorfall bekommen wir Post von der Firma: Wir hätten im Zwangsvollstreckungsverfahren behauptet, die Firma habe keine ordentliche Arbeit geleistet. Das trifft zu (beides). Also bitte Widerruf, Vertragsstrafe und sonst Gericht.
So geht das heute: Erst mit Rohren werfen und Fliesen zerkloppen, dann herumheulen und nach Satisfaktion rufen, wenn einer das nicht richtig finden sollte.