Mit dem Kopf durch die Wand

Fogging in Zimmerecke (Quelle: Wikipedia)

Es gibt Fälle, da möchte man fast schon dem Kollegen auf der anderen Seite helfen. Der vom BGH bereits im März entschiedene Fall war so ein Fall. Der Mieter unserer Mandantin hatte auf Beseitigung von schwärzlichen Belägen geklagt, die sich aus seiner Sicht als Fogging darstellten. Und zwar gegen die frühere Vermieterin und nicht (wie es richtig gewesen wäre), deren Rechtsnachfolgerin.

Ein endloses Sachverständigengutachten und mehrere tausend Euro Prozesskosten später wollte der Kollege auf der anderen Seite immer noch nicht die Klage gegen unsere Mandantin umstellen, sondern blieb bei seiner sehr aufwändig begründeten Ansicht, die frühere Eigentümerin sei Vermieterin geblieben. So ging es dann bis zum Bundesgerichtshof und wurde dort entschieden: Der alte Vermieter kann nicht mehr auf Mängelbeseitigung in Anspruch genommen werden. Der Prozess ging für den Kollegen Mieteranwalt verloren. Und büßte damit für seine (von mir persönlich durchaus geschätzte-) Hartnäckigkeit.

Manchmal gewinnen wir das Verfahren einfach aus den falschen Gründen.