Oliver Ostendorf kommt

Sehr langjährige Klienten kennen ihn schon: Vor etwa zehn Jahren begann Oliver Ostendorf seine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter in unserer Kanzlei. Die er mit Bravour abschloss, um sogleich anschließend ein Jurastudium zu beginnen.

Und weil gewiefte Praktiker meistens auch schneller studieren, ist das zweite Examen nicht mehr weit. Er absolviert zunächst die letzte Phase seiner Referendarsausbildung in unserer Kanzlei und unterstützt uns vor allem in seinen Spezialgebieten Zwangsvollstreckung, Kostenrecht und allgemeines Mietrecht.

Rechtsanwältin Dohmen macht Pause

Mehr als zwei Jahre hat Rechtsanwältin Stefanie Dohmen (früher: Schulz) mit uns gearbeitet und Einiges bewegt. Jetzt konzentriert sie sich zunächst auf den eigenen Nachwuchs, der Ende Mai erwartet wird.

Und Mitte Juni wird der BGH in einem von ihr betreuten Fall entscheiden, ob Heizkosten im Wärmecontracting auch ganz ohne sinnvolle Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig sind. Das Mietvertragsformular des dortigen Vermieters entsprang allerdings nicht unserer Beratung.

Rechtsanwältin Dohmen

Mehr als zwei Jahre hat Rechtsanwältin Stefanie Dohmen (früher: Schulz) mit uns gearbeitet und Einiges bewegt. Jetzt konzentriert sie sich zunächst auf den eigenen Nachwuchs, der Ende Mai erwartet wird.

Und Mitte Juni wird der BGH in einem von ihr betreuten Fall entscheiden, ob Heizkosten im Wärmecontracting auch ganz ohne sinnvolle Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig sind. Das Mietvertragsformular des dortigen Vermieters entsprang allerdings nicht unserer Beratung.

Kanzleiumzug steht bevor

Wir sitzen auf gepackten Kisten. Am 14.03.2007 zieht die Kanzlei um in schönere Räume, und zwar zum

Schulenburgring 128

12101 Berlin

wo wir dann hoffentlich am kommender Woche auch Telefon und Internetanbindung haben. Wenn die Telekom mitspielt. An uns soll es nicht liegen. Bis jetzt laufen alle Vorbereitungen planmäßig. Wir sind vom 14.03.2007 – 18.03.2007 telefonisch und per Mail leider praktisch nicht erreichbar.

Kommen Sie doch einfach vorbei!

Mietrecht-Berlin: Mietrecht teuer

Das musste doch mal gesagt werden: Viele Ratsuchende sind nach der modernen Devise „Geiz ist geil“ gern bereit, sich Beratung zu kleinsten Preisen angedeihen zu lassen. Da tummeln sich zum Teil dubiose Anbieter mit Kleinpreisangeboten, die im Nachhinein recht teuer werden können.

Dazu gibt es Mietrecht teuer bei mietrecht-berlin.de !

Der BGH und wir IV – Zurückbehaltungsrecht bei Vermieterwechsel

Ein weiteres Verfahren vor dem BGH wurde erfolgreich abgeschlossen: Die finanziell offensichtlich etwas „klamme“ Mieterin hatte gegenüber dem von unserer Kanzlei vertretenen ehemaligen Vermieter geltend gemacht, der Wasserschaden sei noch nicht beseitigt und daher die Miete fast vollständig einzubehalten. Lebensfremd, fanden wir und der BGH schloss sich dieser unserer Meinung (die auch vom Landgericht geteilt wurde) an.

Dank geht bei dieser Gelegenheit an unsere ständige Korrespondenzanwältin in Karlsruhe, die RAin beim BGH von Gierke. Sie war trotz des sehr bescheidenen Streitwertes bereit, die Mandantin in dieser nicht ganz einfachen Sache zu vertretbaren Konditionen zu betreuen und tat dies (wie übrigens immer) mit viel Sorgfalt und Umsicht. Der nächste Millionenprozess ist mit Sicherheit wieder für Sie, Frau Kollegin!

Vermieter vertreten

… wir schon länger. Aber jetzt geht es richtig los: In den letzten zwei Jahren hat RA Ziemann zwei der größeren Vermieter in Berlin rundum betreut.

Von der Fortbildungsveranstaltung für Sachbearbeiter der Hausverwaltung über „Schnellberatung“, wenn wie im Sommer 2004 der Anwalt einer Mieterin mit einer Frist von 3 Werktagen „mindestens 10.000 EUR Schmerzensgeld“ einfordert bis hin zu umfangreichen oder zahlreichen Prozessen um überzogene Mietminderungen, angeblich oder wirklich falsche Betriebskostenabrechnungen und immer wieder Mieterhöhungen.

Nach 15 Jahren überwiegender Tätigkeit als Mieteranwalt wird Ziemann jetzt zum kompletten Mietrechts- und Immobilienanwalt – vergleichbar vielleicht mit dem Unterschied zwischen einem Radrennfahrer, der nach den Berliner Straßenrennen jetzt „reif“ für die Tour de France ist.

Hitliste der Berliner Gerichte

Sehr gut testen kann der Anwalt übrigens bei solchen Gelegenheiten den Organisationsstand der Berliner Amtsgerichte. Je schneller die Zustellung (Stichwort Reaktionszeit), je leistungsfähiger sind Geschäftsstellen, Personal und EDV der Gerichte. In dieser Hinsicht wieder einmal führend in Berlin: Das Amtsgericht Spandau. Dort wurde auf Betreiben des jetzigen Direktors Dr. Huhs bereits vor Jahren die neue EDV AULAG der Berliner Justiz eingeführt und der Geschäftsstellenbereich auf Vorder(frau)mann gebracht.

Erfolg: Zustellungen innerhalb von drei Tagen nach Klageeinreichung sind beim AG Spandau keine Seltenheit!

Auf den übrigen Plätzen folgen dann die Amtsgerichte Charlottenburg, Wedding und – weit abgeschlagen – das Amtsgericht Schöneberg.

Bei diesem Gericht gehen die Richter wegen der fatalen Zustände im Geschäftsstellenbereich jetzt teilweise dazu über, die Ladungsverfügungen selbst zu schreiben, damit die Ladung in weniger als 6 Monaten zugestellt wird.

Gut schneidet auch das Landgericht Berlin am Tegeler Weg ab. Dort ist es in den meisten Fällen kein Problem, innerhalb von 3 Wochen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu bekommen. Nicht nur das Anwaltszimmer dieses Gerichts ist offenbar luxuriös ausgestattet.

99 Mieterhöhungen (und keine Luftballons)

Das Jahresende 2004 war etwas hektisch: Eine große Vermögensverwaltung wollte aus organisatorischen Gründen innerhalb von zwei Wochen etwa 150 Mieterhöhungsverlangen bei Gericht anhängig machen.Hier zeigten vor allem auch unsere langjährigen Mitarbeiterinnen Umsicht und Einsatz: Ganze Kartonladungen von Akten wurden transportiert, teilweise kopiert, die Problemfälle gesichtet und aussortiert, die Vorgänge in der EDV erfasst und dann – O Wunder – waren am 22.12.2004 sämtliche etwa 150 Klagen eingereicht.

Und es sind bis heute keine gravierenden Fehler oder Versäumnisse bekannt geworden :-).

Nachdem unser Büro diesen ungewollten Härtetest bestanden hat, entwickeln wir jetzt Ehrgeiz: Wie wäre es mit 250 Mieterhöhungsverlangen in einer Woche? – Nein, im Ernst: Das war eine Ausnahmesituation und sollte es auch bleiben.

Weihnachten mit 150 + Zustimmungsklagen

Das Jahresende 2004 war etwas hektisch: Eine große Vermögensverwaltung wollte aus organisatorischen Gründen innerhalb von zwei Wochen etwa 150 Mieterhöhungsverlangen bei Gericht anhängig machen.Hier zeigten vor allem auch unsere langjährigen Mitarbeiterinnen Umsicht und Einsatz: Ganze Kartonladungen von Akten wurden transportiert, teilweise kopiert, die Problemfälle gesichtet und aussortiert, die Vorgänge in der EDV erfasst und dann – O Wunder – waren am 22.12.2004 sämtliche etwa 150 Klagen eingereicht.

Und es sind bis heute keine gravierenden Fehler oder Versäumnisse bekannt geworden :-).

Nachdem unser Büro diesen ungewollten Härtetest bestanden hat, entwickeln wir jetzt Ehrgeiz: Wie wäre es mit 250 Mieterhöhungsverlangen in einer Woche? – Nein, im Ernst: Das war eine Ausnahmesituation und sollte es auch bleiben.