Da mietet ein Berliner Anwalt von meiner Mandantin eine Wohnung und ist sofort nervlich zerrüttet durch das Zwitschern der Vögel im nahe gelegenen Park.
Ich klage mit folgendem Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.08.06 teilte der Beklagte mit, dass eine „Probeübernachtung vom 6. zum 7. August 2006“ ergeben habe, „… dass die Räume nicht zu Wohnzwecken geeignet sind“ und erklärte aus diesem Grunde Anfechtung des Mietvertrages.
Er begründete dies:
„… am Morgen des 7. August 2006 begann gegen 5.30 Uhr ein sich rhythmisch wiederholendes, mehrstimmiges, schrilles Pfeifen in einer solchen Lautstärke, dass ein Schlafen nicht mehr möglich war. Die Geräusche stammten von einer Mehrzahl von Vögeln, die sich nicht nur in den Bäumen direkt vor den Fenstern der Wohnung aufhielten, sondern auch an mehreren Stellen im Gebäude selbst zu nisten scheinen.“
Das ist beklagenswert. Ein unengagierter Mensch im öffentlichen Dienst wäre längst auf die Idee zu kommen, Berufsunfähigkeit zu beantragen. Die Oase mit Vögeln hilft dem gestressten Anwalt offenbar wenig.