Mietrechtsreform auf Eis

Wie das Mietermagazin des Berliner Mieterverein e.V. in seiner Dezemberausgabe meldet, wurde die Mietrechtsreform 2012 nach Anhörung von Experten im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wieder auf Eis gelegt. Von der Tagesordnung des Bundestages Mitte November wurde das Thema abgesetzt. Und das ist gut so.

Warum? Die bekannten Neuerungen des aktuellen Referentenentwurfs bringen vor allem symbolische Politik und völlig überflüssige, komplizierte Einschnitte im formellen und materiellen Rechtsschutz:

  1. Die in der Praxis bei sachgerechter Vermietung völlig bedeutungslose Problematik der „Mietnomaden“ wird mit einer Vielzahl materiell- und verfahrensrechtlicher Regelungen angegangen, die schon wegen der Höhe der notwendigen Sicherheitsleistungen für die geplante Zielgruppe (hilflose Einzeleigentümer, die keinen Zugang zu den üblichen Bonitätsprüfungssystemen haben) letztlich unerschwinglich sein dürften.
  2. Energetische Modernisierungen werden in einer Weise zu Lasten der Mieter priviligiert, die der genaueren Prüfung (und der Rechtsprechung) vorbehalten bleiben sollte. Nicht jede Wärmedämmung, nicht jeder energetische Schnickschnack, nicht jede Fernwärmeheizung mit ihren die Straßen kostenlos eisfrei haltenden Trassen sollte ungeprüft und für alle Zeiten von Gesetzes wegen freie Vorfahrt zur Entmietung oder ungehemmten Mietpreissteigerung haben.
  3. Und in dem enorm praxisrelevanten Bereich der Betriebskosten tut sich ebenso wenig wie bei den Schönheitsreparaturen.

Fazit: Die Mietrechtsreform ist in der gegenwärtig geplanten Form ungefähr so entbehrlich wie die DIN-Normen des Beuth Verlages: Interessen- und lobbygesteuerte Anpassung von funktionierenden Normen an die gefühlte Wirklichkeit von Bauindustrie und Vermieterverbänden.