Nebenjob oder Gesinnung?

Wenn der Tagesspiegel über Richter schreibt, wie in diesem Beitrag, dann ist das eher ungewöhnlich. Es ging um den immer wieder geäußerten Vorwurf, eine Vorsitzende Richterin einer Berliner Mietberufungskammer sei einseitig vermieterfreundlich und befangen. Ich konnte das im Interview mit dem Tagesspiegel (und werde korrekt zitiert) gegenüber der Journalistin nicht bestätigen. Halte aber die dort angefangene Diskussion für richtig und notwendig.

Frau Paschke ist seit Jahren Vorsitzende Richterin einer Mietberufungskammer beim LG Berlin. Davor war sie Beisitzerin einer Mietberufungskammer und arbeitete dort lange Jahre mit dem zwischenzeitlich pensionierten und danach in den anwaltlichen Unruhestand übergewechselten VorsRiLG a.D. Klaus Schach zusammen. Diese Zusammenarbeit blieb beiden erhalten. Schach arbeitet ständig bei der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Berliner Haus- und Grundeigentümerverbandes am mietrechtlichen- und Serviceteil mit. Und macht zusammen mit seiner ehemaligen Beisitzerin und Kollegin viele Seminare als Dozent, zum Beispiel über die Mietrechtsreform 2013. Auch die (oft sehr unterhaltsame-) Kolumne Paschkes mit den „unjuristischen Betrachtungen“ erscheint regelmäßig in der Verbandszeitschrift der Berliner Haus- und Grundeigentümer. Wer das Blatt aufschlägt, dem blickt gleich auf den ersten Seiten die mit vielen einschlägigen Prozessen letztinstanzlich befasste Vorsitzende Richterin im Porträt entgegen. Ob das ein Mieter so toll findet, der wegen einem zugemauerten Badezimmerfenster die Miete gemindert hat und jetzt durch die Kammer Paschkes trotzdem zur Zahlung verurteilt wird? Ich habe da erhebliche Zweifel.

Befangenheit im juristischen Sinne ist in meinen Augen etwas anderes. Zweifellos können die Honorare des „Grundeigentums“ -wie hoch auch immer- keinen grundsätzlichen Sinneswandel herbeiführen. Seminare über die Mietrechtsreform 2013 bestreite ich als Dozent auch. Aber um es mal mit den Worten meiner Großmutter zu sagen:

Wie sieht das denn aus?

Es ist und bleibt eine Stilfrage. Auch vielseitig interessierte Menschen sollten, wenn sie ein herausgehobenes Richteramt bekleiden, bei der Wahl ihrer Geschäftspartner und Nebentätigkeiten entweder für mehr Abwechslung oder für mehr Neutralität sorgen. Andere Veranstalter machen auch Seminare und das „Grundeigentum“ ist nicht die einzige Fachzeitschrift mietrechtlicher Art in Deutschland. So wie es ist, ist es verzichtbar. Und irgendwie unschön. Mal ganz unjuristisch betrachtet.

2 Gedanken zu „Nebenjob oder Gesinnung?

  1. Frau Paschke wird nicht parteilich, weil Grundeigentum sie bezahlt. Sie arbeitet für die Vermieter, weil sie parteilich ist ! das ist ein großer Unterschied !
    Wie steht es um das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter und den Geschäftsverteilungsplan am Landgericht ? Immer ist Frau Paschke am Zug, immer freuen sich die Vermieter.

    • So einfach ist die Welt nicht: Ursache und Wirkung lassen sich nicht so leicht auseinander halten. Das ist ja gerade das grundsätzliche Muster bei solchen Verbindungen zwischen Justiz und Wirtschaft. Und der Geschäftsverteilungsplan des LG Berlin in Mietberufungssachen ist wie er ist. Wer die Kammer von Frau Paschke in der Berufungsinstanz bekommt, wird im Wesentlichen vom Bezirk der Mietwohnungen bestimmt.

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