Der Senat von Berlin hat auf einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Gesetz über den Berliner „Mietendeckel“ wegen fehlender Information der Mieter gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes nicht sofort nach Ablauf der dort geregelten Frist von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, sondern erst nach insgesamt 8 Monaten zu verfolgen:
Diese Entscheidung des Senats führt im Ergebnis jedenfalls dazu, dass die ohnehin absurd kurz bemessene Frist zur Information der Mieter von zwei Monaten auf insgesamt 8 Monate bis Mitte August 2020 verlängert ist. Vorher will der Senat jedenfalls keine Bußgeldverfahren einleiten.
Immerhin, möchte man sagen. Nicht nur ist das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zu Mietenbegrenzung“ vom 11.02.2020 nach meiner Meinung und der des LG Berlin klar verfassungswidrig, weil sich das Land Berlin damit faktisch Gesetzgebungskompetenzen des Bundes anmaßt. Und die Durchsetzung von verfassungswidrigen Gesetzen über Bußgeldandrohung ist vermutlich ebenso rechtswidrig und angreifbar wie das Gesetz selbst.
Sondern den Bezirksämtern, die ja für den Senat einmal mehr die Drecksarbeit machen und die vermeintlichen Ordnungswidrigkeiten verfolgen sollen, stehen im Moment schon wegen der Coronoa-Krise keinerlei Mitarbeiter für solche Aufgaben zur Verfügung.