Immer wieder stoße ich bei Recherchen auf Angebote wie dieses Portal, die dem zahlenden Kunden versprechen, das kleine mietrechtliche Problem in Heimwerkermanier auch schnell selbst lösen zu können. Funktionieren tut das leider meistens nicht, denn
… Sachverhalt geht aus dem Fall nicht heraus und jeder Sachverhalt ist anders.
Nehmen wir als Beispiel einen „kleinen“ Mangel der Mietsache, wie den defekten Backofen des mit vermieteten Herdes. Der sei defekt, was ärgerlich ist.
Der Mieter loggt sich also nach Abschluss eines Jahresvertrages auf der genannten Site ein und findet ein Aufforderungsschreiben für Mängelbeseitigung. Die Frist ist schnell gesetzt und die Minderung läuft sofort an.
Der Vermieter widerspricht und verweist auf eine Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag. Außerdem habe der Mieter den Backofen durch unsachgemäße Benutzung beschädigt.
Der Mieter ist ratlos und sucht einen der preiswerten Anwälte auf, die für 1,00 EUR/Minute jedenfalls in Berlin ihre anwaltlichen Dienstleistungen anbieten. Der Anwalt liest den Vertrag (was er tun sollte) von vorn bis hinten. 14 Seiten und 10 Minuten später beginnt die Beratung. Der Anwalt legt kurz dar, dass die Klausel wegen fehlender Höchstbeträge und auch aus anderen Gründen unwirksam ist. Der Mieter solle einfach zur Ersatzvornahme schreiten.
Gesagt, getan: Der Mieter repariert den Backofen und legt die Rechnung über 126,80 EUR dem Vermieter vor. Der zahlt nicht und droht im Falle der Aufrechnung mit fristloser Kündigung. Das „Mieterschutzportal“ hilft dem genervten Mieter jetzt schon lange nicht mehr. Er sucht (ganz vernünftig, das) wieder anwaltlichen Rat und landet (weil der Anwalt mit dem 1 EUR/min. Angebot zwischenzeitlich seine Kanzlei wieder geschlossen hat) bei einem anderen Anwalt.
Der sagt: „Das können wir machen.“ und murmelt etwas von „Honorarvereinbarung“, die der immer noch genervte Mieter auch unterschreibt. Nach Abschluss des kurzen und für den Vermieter schmerzhaften Gerichtsverfahrens und nachdem auch die gesetzlichen Gebühren einschließlich der Gerichtskosten durch den Vermieter erstattet wurden, zieht der Mieter Bilanz:
Die Reparatur kostete 126,80 EUR und wurde erkauft mit
1. Eine Mitgliedschaft im Mieterportal (2 Jahre zu je 12 * 3,80 EUR, macht) 91,20 EUR
2. Erstberatung durch den „Ladenanwalt“, die Kosten sind nicht erstattungsfähig (24 * 1,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, macht) 27,84 EUR
3. Ein angemessenes Zusatzhonorar für den zuletzt tätigen Anwalt, der sich auch erst in den Vorgang einarbeiten musste und im Gegensatz zu seinem „Ladenkollegen“ ein richtiges Büro mit Angestellten hat, macht mindestens 50,00 EUR
In der Summe gibt der arme Mieter 91,20 + 27,84 + 50,00 = 169,04 EUR aus. Der Backofen ist gratis und das günstige Angebot des Mieterschutzportals war teuer wie nichts Gutes.