Am 11.05.2007 hielten RAin Dohmen und RA Ziemann vor etwa 50 Berliner Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Mietrechtspraktiker ein Referat zum Thema Wärmecontracting. RAin Dohmen fasste in sehr übersichtlicher Form die recht unübersichtliche Rechtsprechung des BGH und einige unveröffentlichte Entscheidungen Berliner Amtsgerichte und des LG Berlin zu diesem Thema zusammen.
RA Ziemann strukturierte die lebhafte Diskussion und wies darauf hin, dass beim Wärmecontracting die Gewährleistungsrechte des Mieters entgegen weitläufiger Ansicht nicht besonders beeinträchtigt werden.
Durch die mittlerweile langjährige Beratungs- und Prozesstätigkeit unserer Kanzlei in diesem Bereich haben wir einen ungetrübten Blick auf die Problematik und konnten den Kolleginnen und Kollegen einige Anregungen vermitteln.