Mit einem .. hmm … vehementen Aufsatz im Grundeigentum (GE 2007, 577) versucht Quindt von der Gasag Wärmeservice GmbH darzulegen, warum Wärmecontracting dem Klimaschutz nutzt.

Bereits das ist eine kühne These. Denn der Contractor betreibt und wartet im Zweifel dieselbe Gaszentralheizung wie der Vermieter. Vor allem aber betreibt Quindt Augenwischerei wenn er behauptet, Wärmecontracting sei für den Mieter kostenneutral. Ist es aber in jedem Fall nicht selbst dann, wenn wie in seinem Rechenbeispiel der Bestandsmieter eine neue Gaszentralheizung (!) und deswegen einen Modernisierungszuschlag aufgebrummt bekommt. Denn die gefürchtete „strukturelle Verteuerung“, nämlich der nicht offen gelegte Gewinn des Contractors, bleibt bestehen. Und vor allem ändert sich der Gastarif auch nicht dadurch, dass das Gas nicht mehr vom Vermieter, sondern durch die Gasag selbst eingekauft wird.

Also kein Klimaschutz, sondern Tarifschutz – für die Gasag in diesem Fall. Milchmädchenrechnung nennt man das wohl.