Fachanwalt und nun?

2014-05-20_FAanwalt_webHeute in der Eingangspost eine schwergewichtige Urkunde der Rechtsanwaltskammer Berlin:

Mir wurde die „Berechtigung verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen“.  Der Lehrgang war interessant (ich hatte auch Gelegenheit, für die Klausuren lesbares Schreiben einzuüben), die Klausuren waren Sport aber die für die Zulassung erforderliche Fallsammlung (120 Fälle aus den Rechtsgebieten, sauber dokumentiert und mit Erläuterungen) war wirklich hart.

Liebe Kollegen und Klienten, ihr dürft mich jetzt mit Sie anreden. Bei dem vorgerückten Alter habe ich das ohnehin langsam verdient….

RotkehlchenDa mietet ein Berliner Anwalt von meiner Mandantin eine Wohnung und ist sofort nervlich zerrüttet durch das Zwitschern der Vögel im nahe gelegenen Park.

Ich klage mit folgendem Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.08.06 teilte der Beklagte mit, dass eine „Probeübernachtung vom 6. zum 7. August 2006“ ergeben habe, „… dass die Räume nicht zu Wohnzwecken geeignet sind“ und erklärte aus diesem Grunde Anfechtung des Mietvertrages.

Er begründete dies:

„… am Morgen des 7. August 2006 begann gegen 5.30 Uhr ein sich rhythmisch wiederholendes, mehrstimmiges, schrilles Pfeifen in einer solchen Lautstärke, dass ein Schlafen nicht mehr möglich war. Die Geräusche stammten von einer Mehrzahl von Vögeln, die sich nicht nur in den Bäumen direkt vor den Fenstern der Wohnung aufhielten, sondern auch an mehreren Stellen im Gebäude selbst zu nisten scheinen.“

Das ist beklagenswert. Ein unengagierter Mensch im öffentlichen Dienst wäre längst auf die Idee zu kommen, Berufsunfähigkeit zu beantragen. Die Oase mit Vögeln hilft dem gestressten Anwalt offenbar wenig.

Mietberufungskammer 63. des LG Berlin und das Verfassungsrecht

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat auf eine Beschwerde des Kollegen Gellwitzki ein Urteil der 63. Mietberufungskammer des LG Berlin aufgehoben, mit dem Beweisantritte zu hohen Temperaturen in einer Mietwohnung übergangen wurden. Wir Anwälte lieben solche Verfahren…

Mit dem Landgericht Berlin als Berufungsinstanz in Wohnraummietsachen hat wohl jeder in diesem Bereich tätige Anwalt schon seine kleinen und großen K(r)ämpfe gehabt. Erst recht mit der Zivilkammer 63. unter der Vorsitzenden Richterin Paschke, die für zupackenden Verhandlungsstil und schnelle Entscheidungen bekannt ist.

So hatte unsere Kanzlei bereits einen ähnlichen Fall durchstehen müssen, wo eine notwendige Beweiserhebung in der Berufungsinstanz schlicht und einfach unterblieb.

Dies wird mit Sicherheit nicht der letzte Fall dieser Art sein. Die letzte Tatsacheninstanz ist notorisch für solche (Vor)fälle.

Kompetenter Mietrechtsanwalt

Da wirbt ein Kollege mit den Worten:

In der zurückliegenden 12 Jahren habe ich, unter anderem aufgrund meiner Tätigkeit als Vertragsanwalt für den Deutschen Mieterbund, einen Ruf als kompetenter und sachverständiger Mietrechtsanwalt erworben. Mein Engagement in diesem Bereich, sowohl für Mandanten der Kanzlei als auch für Mitglieder des Mieterbundes, ist ungebrochen.

Als eingesessener Heilbronner bzw. – worauf besonderer Wert zu legen ist – Böckinger, war und ist es mir stets wichtig, den persönlichen Kontakt zu Mandanten zu pflegen und vor allem mich auch weiterhin in der Vereins- und Jugendarbeit der mir am Herzen liegenden Böckinger Sportvereine zu betätigen.

Und ich frage mich: Was ist ein „Böckinger“? Da dürfte bei nächster Gelegenheit ein Erfahrungsaustausch fällig sein, eventuell auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2007?

 

Voraussichtlich zum Jahresende wird die Zivilkamer 64. des Landgerichts Berlin aufgelöst. Die Kammer war lange Jahre zuständig für Wohnraummiete (Berufungen) aus den West-Berliner Bezirken Neukölln und Spandau und damit auch recht gut ausgelastet. Dies hat sich aber offenbar mit der zunehmenden Verarmung beider Bezirke geändert, so dass der geringe Geschäftsanfall keine eigene Berufungskammer mehr rechtfertigt.

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Lügen haben kurze Beine. Die Mandanten hatten eine neue Badewanne eingeklagt, weil die alte- fast bis auf den Wannenträger durchgerostet war. Da kommt eine Fachfirma des Vermieters (Trockenbau und ähnliche interessante Geschäfte), reisst die alte Badewanne aus dem Träger, beschädigt dabei exakt 5 Fliesen, schraubt den Abfluss des Waschbeckens neben der Wanne ab, wirft das Abflussrohr aus dem Fenster in den Hof, setzt die neue Badewanne ein, verschmiert die Fugen mit etwa 2 cm breiten Silikonfugen, verschmiert die fehlenden und gebrochenen Fliesen mit Gips, malt den Gips passend zur Farbe der alten Fliesen an und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Mandanten haben sich die Hände gewaschen. Da stand das Badezimmer unter Wasser. Das Abflussrohr lag ja im Hof.

Da kommt die Firma zurück, nimmt das Rohr vom Hof, verbindet das Waschbecken wieder mit der Badewanne, beschädigt noch einige Fliesen, brüllt etwas herum und verschwindet dann für immer.
Kurz nach diesem Vorfall bekommen wir Post von der Firma: Wir hätten im Zwangsvollstreckungsverfahren behauptet, die Firma habe keine ordentliche Arbeit geleistet. Das trifft zu (beides). Also bitte Widerruf, Vertragsstrafe und sonst Gericht.
So geht das heute: Erst mit Rohren werfen und Fliesen zerkloppen, dann herumheulen und nach Satisfaktion rufen, wenn einer das nicht richtig finden sollte.

Es gibt Sachen, die gibt es nicht: Ich erhalten eine ganz ernst gemeinte Anfrage, in der über die Untaten eines Radiosenders in NRW berichtet wird.

Hallo Herr Ziemann, letzte Woche habe ich im Radio gehört, dass es jetzt ein Urteil gibt, wo ein Mieter seinen Vermieter fragen muss, ob er sich auf dem Balkon mit Sonnencreme einreiben darf. Es hat eine Dame (Vermieterin) ihr Prozessrecht gewonnen, dass der Mieter/Mieterin sie in Zukunft dar?ber informieren muss. K?nnen Sie mir N?heres zu diesem Urteil sagen?

Besorgt fragt sich der Fachmann, ob der oder die sich eincremende MieterIn bekleidet ist:

…. also noch einmal ganz langsam: Auf dem Balkon darf Mieter/in tun was auch immer. Vorausgesetzt es werden nicht Dritte (sittlich-) bel?stigt oder der Balkon besch?digt. Unter beide Merkmale ist das das Eincremen mit Sonnencreme nicht einzuordnen. Vorausgesetzt, dabei wird Badehose, Bikini oder andere Bekleidung getragen.

Genug der Hitzewallungen. Eincremen auf dem Balkon ist erlaubt. Sagt der Fachmann und wundert sich ?ber die d?mmlichen Sommerlochf?ller mancher Radiosender.

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Anmeldung Deutscher Mietgerichtstag 2006

Schwierig gestaltet sich die Anmeldung zur Herbsttagung des Deutschen Mietgerichtstags in Hamburg, wie mein Blog Mietrecht-Berlin: [Fwd: Anmeldung Deutscher Mietgerichtstag 2006] zeigt.

Wichtig und interessant wird die Tagung am 29.09.2006 in Hamburg trotzdem: Das „Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)“ oder auch „Antidiskriminierungsgesetz“ wirft seine Schatten voraus. Meine Klienten fragen jetzt schon ganz besorgt, ob sie die komplett bärtige/verschleierte jordanische Großfamilie als Mieter der preisgünstigen 4-Zimmer Neubauwohnung ablehnen dürfen und wenn ja, mit welcher Begründung.

Also: Teilnehmen trotz der problematischen Hürden im Internetauftritt des Deutscher Mietgerichtstag.

Richterin Paschke und der Durchschnittsmieter

Die (Vorsitzende-) Richterin am Landgericht Berlin Paschke schreibt im Grundeigentum (GE 2006, 265) über den durchschnittlich gebildeten Mieter oder auch Durchschnittsmieter. Die Autorin ist (das weiß ich aus mehreren unabhängigen Quellen) im Richterkollegium wie auch bei Anwälten und Prozessparteien für Zweierlei gefürchtet: Präzise Aktenkenntnis auch der entlegenenen Details sowie eine echt Berliner Kodderschnauze. Letzteres meint die manchmal grob wirkende, immer aber herzliche und direkte Ansprache, welche nicht nur die legendären Berliner Taxifahrer kultivieren.

Ein echter Gewinn, dass die Kollegin jetzt auch weniger juristisch schreibt, und zwar im Grundeigentum, unter der Rubrik .. Paschkes unjuristische Betrachtungen gleich auf der ersten werbefreien Seite. Es geht über den Durchschnittsmieter, eine juristische Fiktion, die ich noch aus den Zeiten kenne, als Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau gaaanz schwierig waren.

Das ist ebenso lesenswert wie die Kolumnen des Herausgebers Dieter Blümmel. Oder manchmal die Bemerkungen des Kollegen von Seldeneck aka RA Schandmaul im ansonsten eher entbehrlichen Info(letter) M.

Durchschnittlich muss er nämlich immer sein, der Mieter, welcher eine Betriebskostenabrechnung bekommt und bezahlen soll. Durchschnittlichkeit ist Voraussetzung der Fälligkeit und damit für den Vermieter Maßstab aller Dinge. Und das trägt Frau Paschke sehr schön vor. Bedenkt dabei aber leider nicht, dass (Bildungsnotstand und Massenarbeitslosigkeit sei Dank) der Durchschnitt im freien Fall befindlich ist. Der von ihr zitierte

33 bis 55 Jahre alte Mensch, der in der Dienstleistungsbranche tätig ist und dort 3.261 € brutto monatlich verdient… und Hauptschulabschluss hat

ist für die mir bekannten Vermieter schon eher der Ausnahmefall. In einigen Vierteln und Siedlungen Berlins ist Durchschnittsmieter

… der seit mehr als 5 Jahren arbeitslose Hauptschulabbrecher, Promille 1.8 an mindestens 12 Stunden täglich, Alter 18 – 48, politisch nicht interessiert und rechenschwach. Ach so: Leseschwäche war schon in der 4 Grundschulklasse vorhanden, woran sich später nichts geändert hat.

DAS ist doch dann eine echte Herausforderung für den bemühten Vermieter, der sich in solchen Fällen längliche Erläuterungen der Betriebskostenabrechnung sicher spart und statt dessen auf bunte freundliche Farben und große Schrift setzt.

Veröffentlichung: GE 2006, 265