Das LG Berlin hat mit seiner Entscheidung vom 20.11.2006 einmal mehr klar gestellt, welche kolossalen Fehler der Vermieter bei Modernisierungsvereinbarungen machen kann.
Bietet er dem Mieter einen quasi kostenfreien Austausch der mietereigenen Gasetagenheizung gegen Anschluss der Wohnung an die Zentralheizung an, muss in jedem Fall klar gestellt werden, dass die Zentralheizung der Wohnung vermietet ist.
Geschieht das nicht, behält der Mieter eine Ofenheizungswohnung und kann Erhöhungsverlangen mit Berufung auf das Mietspiegelfeld für „Sammelheizung/Bad“ mit Erfolgt angreifen.