Wenn langjährige Mieter im Ostteil Berlins ihre Wohnung kündigen und zurückgeben, können sie was erleben: Zwei, manchmal auch drei Außendienstmitarbeiter des Vermieters machen bei der Wohnungsrückgabe großen Alarm, erheben so manche Beanstandung und bauen sich dann fast drohend mit einem mehrseitigen „Zustandsbericht“ vor dem Mieter auf – der Mieter soll unterschreiben. Und tut das auch. Und wird prompt auf Schadensersatz für eine Komplettrenovierung in Anspruch genommen.
Das Problem: Vor allem im Ostteil Berlins gibt es zahllose Wohnungen, deren Mietverträge noch vor 1990 abgeschlossen wurden. Das damalige Musterformular enthält keine wirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter. Der Mieter „..trägt die laufenden Instandhaltungsarbeiten“ – das ist nach Rechtsprechung des Kammergerichts nur eine Freizeichnung des Vermieters von den Schönheitsreparaturen.
Das Problem ist bei den großen Vermietern (WBF, WBM und WBwieauchimmer) im Ostteil der Stadt natürlich bekannt. Weshalb sich dort die eingangs genannte Verwaltungspraxis herausgebildet hat. Wie beim Militär. Überraschungsangriff, Gefangennahme, Unterschrift und dann zur Kasse.
Juristisch richtig ist das nicht: Wie nicht zuletzt der Bundesgerichtshof in einer bereits vor längerer Zeit veröffentlichten Entscheidung klarstellt, ist ein solcher Zustandsbericht mit Schuldanerkenntnis nicht verbindlich und keine Grundlage für einen Anspruch des Vermieters. Und das ist gut so, würde der Berliner Bürgermeister sagen.