Kosten Erstberatung – ein offener Brief

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für den prompten Ausgleich meiner Kostenrechnung in dieser Sache. Sie kommentierten die Überweisung mit den Worten „stolzer Preis für ein kurzes Telefonat“, was ich nicht so stehen lassen möchte. Ich gehe hier davon aus, dass Sie keine Berufserfahrung als Freiberufler oder umfangreichere Erfahrungen mit Anwälten oder anderen beratenden Berufen haben.

Die von Ihnen telefonisch vorab angefragte Beratung begann mit der Übersendung ihre Mietvertragsunterlagen, die ich (von ihrer Seite aus eilbedürftig) nach Anlage einer Akte und Archivierung der von Ihnen überlassenen Unterlagen durchsah. Hieran schloss sich wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles für sie (wir reden hier von Renovierungskosten von schätzungsweise 3000-6000 EUR) eine kurze Recherche in der online-Datenbank von Juris an, um die zu dieser Thematik einschlägige Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes auf etwaige Neuerungen zu prüfen und die bei dieser Sachverhaltslage einschlägigen 2 Entscheidungen des BGH zu dokumentieren und zusammen mit ihren Mietvertragsunterlagen zu archivieren. Zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Archivierung meiner Fall Unterlagen bin ich sowohl nach Standesrecht verpflichtet wie auch im Interesse der Sache gehalten, um etwaige Nachfragen zielgerichtet beantworten zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits bei zügigster Arbeitsweise etwa 15 Minuten Zeit „verbraucht“; hieran schloss sich dann das von Ihnen erwähnte Telefonat mit Ihnen an, dessen Dauer ich auf 3-5 Minuten schätzen würde.

Zunächst also ist es so, dass Sie wie viele andere Verbraucher in Rechtsangelegenheiten sozusagen nur die Spitze des Eisberges, nämlich das eigentliche Resultat der anwaltlichen Tätigkeit wahrnehmen. Dieses besteht eben oft nur aus einem Satz, einer kurzen Empfehlung oder wie in diesem Fall einem kurzen Telefonat.

Nun zu den Kosten. Diese betragen zunächst brutto 98,00 Euro inkl. 19,00 % USt. (15,65) = 82,35 Netto. Dies liegt für eine Erstberatung für Verbraucher im untersten Bereich des üblichen Kostenrahmens. Die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich sind allein am Verbraucherschutz orientiert. Sie sehen einen Höchstbetrag von 195 EUR (netto) für Erstberatungen und 250 EUR für sonstige Beratungen (ebenfalls netto) vor. Die üblichen Sätze haben sich in allgemeinen Rechtsangelegenheiten wie hier bei etwa 2/3 dieses Satzes eingespielt. So werden in Berlin üblicherweise von anderen Kollegen Sätze zwischen 100 und 150 EUR für eine Erstberatung berechnet. Spezialisten nehmen in der Regel mehr. Gelegentlich ist mir zu Ohren gekommen, dass nicht spezialisierte Kollegen auf Mandatssuche Erstberatungen bei Groupon oder ähnlichen Internetportalen für 95 EUR (brutto) als „Schnäppchen“ anbieten.

Mein eigener Stundensatz liegt bei 200,00 EUR netto, womit ich etwa im Mittelfeld der Berliner Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht liege. Soweit keine laufende Mandatsbeziehung (etwa bei Vermietern oder deren Hausverwaltungen) besteht, übernehme ich regelmäßig neue Mandate nur bei einem Mindestumsatz von 350,00 EUR. Ausnahmen mache ich hier wie in Ihrem Fall nur für ehemalige Mandanten von Mieterseite, bei absehbar sehr geringem Arbeitsaufwand oder aus sozialen Gründen. Ich habe etwa 8 Jahre Ausbildung und rund 30 Jahre Berufserfahrung hinter mir; Sie werden vielleicht Verständnis dafür haben, dass ich bei dieser Biografie nicht zu Stundensätzen eines Handwerkers von derzeit etwa 35-45 EUR die Stunde arbeite.

Ich bin ein großer Fan von Sachlichkeit und Fakten im Bereich von Geld und Zahlen – deswegen konnte und wollte ich ihren falschen Eindruck nicht einfach so stehen lassen. Sie können das gern selbst recherchieren und einmal versuchen oder sich erkundigen, einen vergleichbaren Beratungsvorgang in Berlin zu beauftragen. Ich bin sicher, spätestens dies wird ihren Eindruck vom stolzen Preis relativieren.

In diesem Sinne und

Mit freundlichen Grüßen