Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für den prompten Ausgleich meiner Kostenrechnung in dieser Sache. Sie kommentierten die Überweisung mit den Worten „stolzer Preis für ein kurzes Telefonat“, was ich nicht so stehen lassen möchte. Ich gehe hier davon aus, dass Sie keine Berufserfahrung als Freiberufler oder umfangreichere Erfahrungen mit Anwälten oder anderen beratenden Berufen haben.
Die von Ihnen telefonisch vorab angefragte Beratung begann mit der Übersendung ihre Mietvertragsunterlagen, die ich (von ihrer Seite aus eilbedürftig) nach Anlage einer Akte und Archivierung der von Ihnen überlassenen Unterlagen durchsah. Hieran schloss sich wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles für sie (wir reden hier von Renovierungskosten von schätzungsweise 3000-6000 EUR) eine kurze Recherche in der online-Datenbank von Juris an, um die zu dieser Thematik einschlägige Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes auf etwaige Neuerungen zu prüfen und die bei dieser Sachverhaltslage einschlägigen 2 Entscheidungen des BGH zu dokumentieren und zusammen mit ihren Mietvertragsunterlagen zu archivieren. Zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Archivierung meiner Fall Unterlagen bin ich sowohl nach Standesrecht verpflichtet wie auch im Interesse der Sache gehalten, um etwaige Nachfragen zielgerichtet beantworten zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits bei zügigster Arbeitsweise etwa 15 Minuten Zeit „verbraucht“; hieran schloss sich dann das von Ihnen erwähnte Telefonat mit Ihnen an, dessen Dauer ich auf 3-5 Minuten schätzen würde.
Zunächst also ist es so, dass Sie wie viele andere Verbraucher in Rechtsangelegenheiten sozusagen nur die Spitze des Eisberges, nämlich das eigentliche Resultat der anwaltlichen Tätigkeit wahrnehmen. Dieses besteht eben oft nur aus einem Satz, einer kurzen Empfehlung oder wie in diesem Fall einem kurzen Telefonat. Weiterlesen