Unterkunftspauschalen für Empfänger von Hartz IV sind in der Fachdiskussion der ganz große Renner. Warum solche Pauschalen in jedem Fall zu erheblichen Mehrkosten und sozialen Verwerfungen führen, zeigt Kofer in einem Aufsatz1 plastisch auf.
Denkbar sind drei Modelle:
- Die Unterkunftskostenpauschalen werden so großzügig bemessen, dass nur wenige Härtefälle entstehen.
- Die Pauschalen werden an dem durchschnittlichen Leistungsniveau im Vergleich zu den (wie auch immer ermittelten) angemessenen Kosten orientiert.
- Die Pauschalen generell bis an die Schmerzgrenze der Leistungsempfänger und den untersten Bereich der örtlichen Wohnkosten senken.
Jedes dieser drei Modelle führt auf der Leistungsseite zu Mehrkosten gegenüber der jetzigen Regelung. Es sei denn, man senkt das Leistungsniveau insgesamt erheblich ab. So oder so käme es dann zu massiven Einzelfallungerechtigkeiten, für welche es nach Meinung des Autors keine ausreichenden Verwaltungsrichtlinien gibt. Eine neue Klageflut vor den Sozialgerichten wäre vorprogrammiert.
Auch hier zeigt sich: Wer sparen will, muss mehr Arbeit(skräfte in den JobCentern) und Gehirnschmalz in die Lösungen stecken. Sonst leiden Justiz und der soziale Frieden.
WuM 2011, 71 ↩