Mietberufungskammer 64. des LG Berlin wird aufgelöst

Wie wir soeben erfahren, wird die Mietberufungskammer 64. des LG Berlin voraussichtlich zum Jahresende 2006 aufgelöst. Grund hierfür dürfte nicht die nach meiner Einschätzung außerordentlich gründliche und sorgfältige Arbeit der Kammer mit ihrem Vorsitzenden VorsRiLG Hönig sein, sondern schlicht und einfach geringer Geschäftsanfall.

Nach der Geschäftsverteilung 2006 war die Kammer zuständig für Teile von Charlottenburg, Spandau und Neukölln. Jedenfalls in Spandau und Neukölln sind die Mietprozesse jedoch stark rückläufig, wie wir selbst erfahren und Gleiches berichten Amtsrichter und Anwaltskollegen.

Mit der Auflösung dieser Kammer geht eine lange Ära vor allem auch unter dem langjährigen Vorsitzenden Kinne zu Ende, der mit einer Flut von verästelter Rechtsprechung vor allem zu Fragen des Betriebskostenrechts immer wieder für Aufsehen gesorgt hatte.

Kündigungen am Lützowplatz

Gewagt ist, was die Eigentümerin einer größeren Wohnanlage am Lützowplatz versucht. Hier wurden Kündigungen ausgesprochen um die Mieter zum Auszug zwecks Abriss zu bewegen. Dem vorausgegangen waren langwierige Auseinandersetzungen mit dem Bezirksamt Mitte um die notwendige Abrissgenehmigung.

Eine Sanierung der Wohnungen kommt nach den Planungen der Eigentümerin DIBAG nicht in Betracht. Dagegen loben die Mieter zweckmäßige Grundrisse, ruhige Lage (am Lützowplatz!), tolle Terrassen und hohen Wohnkomfort.

Die auf Hinderung wirtschaftlicher Verwertung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Kündigung ist für den Vermieter riskant. Letztlich wird “wirtschaftliche Verwertung” bzw. deren Hinderung damit als Einbahnstraße Richtung Neubau verstanden.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Gerichte der Rechtansicht der Vermieterin anschließen werden. Immerhin hat bis heute in Berlin jedenfalls meines Wissens noch kein Vermieter diesen Kündigungsgrund mit Erfolg geltend gemacht. Versucht haben dies Einige….

Gleichstellung und Gleichbehandlung beim Berliner Mieterverein

Wohl als Fortbildung gemeint sind die Informationen des Berliner Mietervereins zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Doch die einfachen Beispiele

Die Familie Schneider hat 5 Kinder und bewirbt sich um eine 6-Raum-Wohnung. V. sagt, “Mit Asozialen mache ich keine Verträge”.

nähren meine Befürchtung, dass es nach Mietminderungstabellen demnächst auch einen Ratgeber für Ungleichbehandelte geben wird. Und rechtsschutzversicherte Menschen mit viel Zeit werden dies als neues Betätigungsfeld erschließen.
Den Mieterverein kümmert das nicht: Seine Mitglieder dürften (da es sich nicht um einen mietrechtlichen Anspruch handelt, der allein nach den dortigen Bedingungen versichert wäre) keine Ansprüche gegen die Prozesskostenversicherung des Berliner Mietervereins stellen und damit leicht zu betreuen sein.

Mietrecht-Berlin: Mietrecht teuer

Das musste doch mal gesagt werden: Viele Ratsuchende sind nach der modernen Devise “Geiz ist geil” gern bereit, sich Beratung zu kleinsten Preisen angedeihen zu lassen. Da tummeln sich zum Teil dubiose Anbieter mit Kleinpreisangeboten, die im Nachhinein recht teuer werden können.

Dazu gibt es Mietrecht teuer bei mietrecht-berlin.de !

Der Handwerker, der Abfluss und die Überschwemmung

Lügen haben kurze Beine. Die Mandanten hatten eine neue Badewanne eingeklagt, weil die alte- fast bis auf den Wannenträger durchgerostet war. Da kommt eine Fachfirma des Vermieters (Trockenbau und ähnliche interessante Geschäfte), reisst die alte Badewanne aus dem Träger, beschädigt dabei exakt 5 Fliesen, schraubt den Abfluss des Waschbeckens neben der Wanne ab, wirft das Abflussrohr aus dem Fenster in den Hof, setzt die neue Badewanne ein, verschmiert die Fugen mit etwa 2 cm breiten Silikonfugen, verschmiert die fehlenden und gebrochenen Fliesen mit Gips, malt den Gips passend zur Farbe der alten Fliesen an und verlässt den Ort des Geschehens.

Die Mandanten haben sich die Hände gewaschen. Da stand das Badezimmer unter Wasser. Das Abflussrohr lag ja im Hof.

Da kommt die Firma zurück, nimmt das Rohr vom Hof, verbindet das Waschbecken wieder mit der Badewanne, beschädigt noch einige Fliesen, brüllt etwas herum und verschwindet dann für immer.
Kurz nach diesem Vorfall bekommen wir Post von der Firma: Wir hätten im Zwangsvollstreckungsverfahren behauptet, die Firma habe keine ordentliche Arbeit geleistet. Das trifft zu (beides). Also bitte Widerruf, Vertragsstrafe und sonst Gericht.
So geht das heute: Erst mit Rohren werfen und Fliesen zerkloppen, dann herumheulen und nach Satisfaktion rufen, wenn einer das nicht richtig finden sollte.