Wie das AG Charlottenburg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung zu Recht klarstellt, reicht eine mietvertragliche Vereinbarung über „Pförtnerkosten“ oder neudeutsch „Concierge“ nicht aus, um die Kosten für einen Wachschutz im Rahmen der Betriebskosten umzulegen.
Da fällt mir immer diese nette ältere Dame aus einem hohen Hochhaus in Ostberlin ein: Obdachlose im Treppenhaus, Kothaufen im Fahrstuhl und alle genervten Mieter erklären sich bereit, die Kosten für einen Pförtnerdienst einschließlich Brötchenholen, Paketannahme und ähnlicher Leistungen im Rahmen der Betriebskosten zu übernehmen. Alles wird gut und die Brötchen sind frisch.
Doch dann kommen die Heuschrecken und wohnungswirtschaftlichen Kostendrücker, feuern die Pförtner und beauftragen statt dessen eine Wachschutzfirma. Große Enttäuschung und geht so nicht, wie die ältere Dame und ich damals in der Mieterberatung gemeinsam beschlossen.
Also liebe Vermieter: Pförtner ja, aber Wachschutz ist es nicht!