Wer wie ich solche Verfahren häufig auf Mieterseite durchgestanden hat, knirscht mit den Zähnen: Da kündigen die in Amerika lebenden Vermieter mehrfach (formell unwirksam sogar) wegen Eigenbedarf. Man wolle nach Berlin zurück ziehen und selbstverständlich kommt dafür nur das 1977 gemietete Haus mit dem Mieter in Frage.

Nachdem auch noch Schadensersatzansprüche angedroht werden, schließt der Mieter entnervt eine Aufhebungsvereinbarung und zieht aus.

Schön – freut sich der Vermieter und verkauft die Hütte.

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