Wir haben Sie wieder, die Rechtsprechung zur Spanneneinordnung bzw. zur Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel. Jedenfalls für Juristen völlig unspannende Fragen wie
- wann ist ein Bad “überwiegend gefliest”?
- was ist ein vollwertiger “Fliesenspiegel” in der Küche?
- ab wann sprechen wir von “unzureichenden Elektroinstallationen”?
werden durch die Instanzrechtsprechung liebevoll und detailfreudig entschieden.