Wie das Mietermagazin des Berliner-Mieterverein e.V. in sein Maiausgabe berichtet, haben die rasant zunehmenden An- und Verkäufe großer Wohnungsbestände an institutionelle Anleger zu erheblichen Mietpreissteigerungen geführt.
Wie das Grundeigentum in seiner 2. Ausgabe 2007 meldete, haben als Folge des Förderstopps im sozialen Wohnungsbau (Wegfall der Anschlussförderung) 69 Wohnungsbauunternehmen Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 8.500 Wohnungen. 600 Haushalten wurde ein Mietzuschuss gewährt, der die Folgend des Förderabbaus mildern soll.
Mit einem .. hmm … vehementen Aufsatz im Grundeigentum (GE 2007, 577) versucht Quindt von der Gasag Wärmeservice GmbH darzulegen, warum Wärmecontracting dem Klimaschutz nutzt.
Fortbildung Wärmecontracting für Anwälte
Am 11.05.2007 hielten RAin Dohmen und RA Ziemann vor etwa 50 Berliner Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Mietrechtspraktiker ein Referat zum Thema Wärmecontracting. RAin Dohmen fasste in sehr übersichtlicher Form die recht unübersichtliche Rechtsprechung des BGH und einige unveröffentlichte Entscheidungen Berliner Amtsgerichte und des LG Berlin zu diesem Thema zusammen.
RA Ziemann strukturierte die lebhafte Diskussion und wies darauf hin, dass beim Wärmecontracting die Gewährleistungsrechte des Mieters entgegen weitläufiger Ansicht nicht besonders beeinträchtigt werden.
Durch die mittlerweile langjährige Beratungs- und Prozesstätigkeit unserer Kanzlei in diesem Bereich haben wir einen ungetrübten Blick auf die Problematik und konnten den Kolleginnen und Kollegen einige Anregungen vermitteln.
Fortbildung Wärmecontracting
Am 11.05.2007 hielten RAin Dohmen und RA Ziemann vor etwa 50 Berliner Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Mietrechtspraktiker ein Referat zum Thema Wärmecontracting. RAin Dohmen fasste in sehr übersichtlicher Form die recht unübersichtliche Rechtsprechung des BGH und einige unveröffentlichte Entscheidungen Berliner Amtsgerichte und des LG Berlin zu diesem Thema zusammen.
RA Ziemann strukturierte die lebhafte Diskussion und wies darauf hin, dass beim Wärmecontracting die Gewährleistungsrechte des Mieters entgegen weitläufiger Ansicht nicht besonders beeinträchtigt werden.
Durch die mittlerweile langjährige Beratungs- und Prozesstätigkeit unserer Kanzlei in diesem Bereich haben wir einen ungetrübten Blick auf die Problematik und konnten den Kolleginnen und Kollegen einige Anregungen vermitteln.
Oliver Ostendorf kommt
Sehr langjährige Klienten kennen ihn schon: Vor etwa zehn Jahren begann Oliver Ostendorf seine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter in unserer Kanzlei. Die er mit Bravour abschloss, um sogleich anschließend ein Jurastudium zu beginnen.
Und weil gewiefte Praktiker meistens auch schneller studieren, ist das zweite Examen nicht mehr weit. Er absolviert zunächst die letzte Phase seiner Referendarsausbildung in unserer Kanzlei und unterstützt uns vor allem in seinen Spezialgebieten Zwangsvollstreckung, Kostenrecht und allgemeines Mietrecht.
Rechtsanwältin Dohmen macht Pause
Mehr als zwei Jahre hat Rechtsanwältin Stefanie Dohmen (früher: Schulz) mit uns gearbeitet und Einiges bewegt. Jetzt konzentriert sie sich zunächst auf den eigenen Nachwuchs, der Ende Mai erwartet wird.
Und Mitte Juni wird der BGH in einem von ihr betreuten Fall entscheiden, ob Heizkosten im Wärmecontracting auch ganz ohne sinnvolle Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig sind. Das Mietvertragsformular des dortigen Vermieters entsprang allerdings nicht unserer Beratung.
Rechtsanwältin Dohmen
Mehr als zwei Jahre hat Rechtsanwältin Stefanie Dohmen (früher: Schulz) mit uns gearbeitet und Einiges bewegt. Jetzt konzentriert sie sich zunächst auf den eigenen Nachwuchs, der Ende Mai erwartet wird.
Und Mitte Juni wird der BGH in einem von ihr betreuten Fall entscheiden, ob Heizkosten im Wärmecontracting auch ganz ohne sinnvolle Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig sind. Das Mietvertragsformular des dortigen Vermieters entsprang allerdings nicht unserer Beratung.
Kanzleiumzug steht bevor
Wir sitzen auf gepackten Kisten. Am 14.03.2007 zieht die Kanzlei um in schönere Räume, und zwar zum
Schulenburgring 128
12101 Berlin
wo wir dann hoffentlich am kommender Woche auch Telefon und Internetanbindung haben. Wenn die Telekom mitspielt. An uns soll es nicht liegen. Bis jetzt laufen alle Vorbereitungen planmäßig. Wir sind vom 14.03.2007 – 18.03.2007 telefonisch und per Mail leider praktisch nicht erreichbar.
Kommen Sie doch einfach vorbei!
10.000 DM Vertragsstrafe je Zimmer
Vor etwa 6 Jahren entwarf ich für eine Berliner Mieterberatungsgesellschaft das Muster für diese Modernisierungsvereinbarung. Es geht um Fälle einer öffentlich geförderten Modernisierung. Der Mieter zieht vorübergehend aus, das Mietverhältnis für die zu modernisierende Wohnung ruht und nach Modernisierung soll der Mieter zurück ziehen.
Das geht natürlich nicht wenn (wie es leider immer wieder vorkommt) der Vermieter die frisch modernisierte Wohnung einfach verkauft oder anderweitig vermietet.
Obwohl es sich bei einer derartigen bewußten Vertragsverletzung (wie das Amtsgericht Lichtenberg zutreffend ausführt) um die schwerste denkbare Vertragsverletzung eines Vermieters handelt und dieser daher eigentlich schon aus diesem Grunde die Höchststrafe verdient hat, war ich mir damals nicht sicher, dass die Höhe der Vertragsstrafe einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Tut sie aber, fein so!