Oliver Ostendorf kommt

Sehr langjährige Klienten kennen ihn schon: Vor etwa zehn Jahren begann Oliver Ostendorf seine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter in unserer Kanzlei. Die er mit Bravour abschloss, um sogleich anschließend ein Jurastudium zu beginnen.

Und weil gewiefte Praktiker meistens auch schneller studieren, ist das zweite Examen nicht mehr weit. Er absolviert zunächst die letzte Phase seiner Referendarsausbildung in unserer Kanzlei und unterstützt uns vor allem in seinen Spezialgebieten Zwangsvollstreckung, Kostenrecht und allgemeines Mietrecht.

Rechtsanwältin Dohmen

Mehr als zwei Jahre hat Rechtsanwältin Stefanie Dohmen (früher: Schulz) mit uns gearbeitet und Einiges bewegt. Jetzt konzentriert sie sich zunächst auf den eigenen Nachwuchs, der Ende Mai erwartet wird.

Und Mitte Juni wird der BGH in einem von ihr betreuten Fall entscheiden, ob Heizkosten im Wärmecontracting auch ganz ohne sinnvolle Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig sind. Das Mietvertragsformular des dortigen Vermieters entsprang allerdings nicht unserer Beratung.

Kompetenter Mietrechtsanwalt

Da wirbt ein Kollege mit den Worten:

In der zurückliegenden 12 Jahren habe ich, unter anderem aufgrund meiner Tätigkeit als Vertragsanwalt für den Deutschen Mieterbund, einen Ruf als kompetenter und sachverständiger Mietrechtsanwalt erworben. Mein Engagement in diesem Bereich, sowohl für Mandanten der Kanzlei als auch für Mitglieder des Mieterbundes, ist ungebrochen.

Als eingesessener Heilbronner bzw. – worauf besonderer Wert zu legen ist – Böckinger, war und ist es mir stets wichtig, den persönlichen Kontakt zu Mandanten zu pflegen und vor allem mich auch weiterhin in der Vereins- und Jugendarbeit der mir am Herzen liegenden Böckinger Sportvereine zu betätigen.

Und ich frage mich: Was ist ein “Böckinger”? Da dürfte bei nächster Gelegenheit ein Erfahrungsaustausch fällig sein, eventuell auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2007?

 

LG Berlin hält Elektroherd für gleichwertig mit Gasherd?

Die 63. Mietberufungskammer des LG Berlin entschied jüngst, dass ein Vermieter den Gasherd einer Wohnung mietrechtlich folgenlos gegen einen Elektroherd austauschen darf.

Ein klassisches Fehlurteil ist das: Kochen mit Gas ist (wer jemals gekocht hat, sollte das wissen) wie Fliegen erster Klasse: Schnelle Erwärmung des Kochguts, kein “Nachbrennen” nach Ende des Kochvorgangs und der Energieverbrauch je Kocheinheit ist wesentlich geringer als beim Kochen mit der guten alten Elektroplatte.

Wir können zu Gunsten der Kammer nur hoffen, dass hier Versäumnisse im Sachvortrag des Mieteranwaltes vorlagen. Ansonsten wäre eine solche Entscheidung nur als “nicht mehr vertretbar” zu bezeichnen.

Vielleicht kocht die Vorsitzende der Kammer Paschke oder der Berichterstatter nicht. In diesem Fall hilft jedoch ein Blick in’s Fernsehen: Von Tim Mälzer über sämtliche Fernsehköche und Profiküchen sehen wir ausschließlich Gasherde.

Neue Zuständigkeiten des LG Berlin – Veränderungen für Ostberliner

Durch die Auflösung der Mietberufungskammer 64. des LG Berlin hat sich zum Jahreswechsel das Zuständigkeitenkarussel beim Landgericht gedreht. Herausgekommen ist eine Verschiebung vor allem bei den Ost-Berliner Amtsgerichten:

Das wegen des verlotterten Altbaubestandes in Friedrichshain sehr stark mit Mietsachen belegte Amtsgericht Lichtenberg steht künftig unter der “Aufsicht” der Zivilkammer 65; hier ist eine Vereinfachung der unübersichtlichen und zum Teil sogar widersprüchlichen Rechtsprechung der Zivilkammer 62. zu Fragen der Modernisierung (Duldungspflicht, Ankündigungsformalien und vor allem Kürzungsbeträge) zu erwarten.

Auch das wegen vieler rechtsschutzversicherter und streitbarer Mieter besonders “lebhafte” Amtsgericht Charlottenburg hat jetzt nur noch eine Berufungskammer für Mietsachen, nämlich die 65.

Der Gerichtsbezirk Tiergarten hat durch seine Nähe zum Regierungsviertel ebenfalls stärkeren Geschäftsanfall. Für dieses Amtsgericht ist nun wieder wie früher die 63. Kammer und deren Vorsitzende Paschke zuständig.

Richterwillkür auch in Berlin – VerfGH Berlin hebt Amtsgericht auf

Während Bayern lange Zeit Spitze war im “Abmessern” von Mietern (die erfolgreichen Kreuzzüge des Kollegen Luft aus Regensburg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe sind mir in lebhafter Erinnerung) ist Berlin traditionell die Stadt, wo es Vermieter vor dem königlichen Amtsgericht schwer haben.

So auch der arme Berliner Vermieter, der es wagte, nach fristloser Kündigung einen Mietausfallschaden geltend zu machen und durch das Amtsgericht beschieden wurde, dann hätte er eben früher und vorher ordentlich kündigen müssen.

Solchen Unfug (wie etwa auch im Fall unserer Kanzlei eine bestrittene Eigenbedarfskündigung ohne Beweisaufnahme) macht der VerfGH Berlin nicht mit und hat (GE 2006, 1470) zur Begründung ausdrücklich den Ausdruck “objektiv willkürlich” verwendet.

Nur zur Erinnerung: Der kühne Amtsrichter unterliegt bei juristischen Dingen keiner Dienstaufsicht, macht sich aber in Fällen der Rechtsbeugung und “objektiven Willkür” möglicherweise persönlich schadensersatzpflichtig und strafbar.

RSV-Blog – guter Ansatz im Rechtsschutzdschungel

Das RSV-Blog ist ein interessanter Ansatz im Verbraucherschutz:

Anwälte und Kunden dürfen gleichermaßen meckern und Informationen austauschen über Rechtsschutzversicherungen und deren Eigenarten austauschen. Der Mitherausgeber Kollege RA Hoenig aus Berlin ist mir bereits häufiger durch kreative Selbstdarstellung (wie zum Beispiel eine völlig zerbeulte “Bullenwanne” mit entsprechender Beschriftung) aufgefallen.

Bleibt nur zu hoffen, dass es keine Abmahnungen von Versicherern hagelt. Denn ungefilterte Beiträge enttäuschter Kunden sind leider immer wieder Quelle für abmahnungsrelevante Sachverhalte.

Datenschutz kein Problem – Mietnomadenkartei

Die Firma Demda verspricht vollständige Auskunft über Mietnomaden, “Messis” und zusätzlich gibt es noch Einwohnermeldeamtsauskünfte. Bis auf den zuletzt genannten Bereich halte ich das für datenschutzrechtlich bedenklich:

Wer will schon gern durch seinen Vermieter nach dem Fremdbenennungsprinzip als “Messi” oder “Mietnomade” tituliert und in einer entsprechenden personenbezogenen Datei gespeichert werden? Niemand. Ich hatte übrigens bereits in 90er Jahren die Datenschutzbeauftragten sämtlicher Bundesländer mit einem ähnlichen Projekt, nämlich einer “Eigenbedarfskartei” behelligt. Die Ablehnung und die Bedenken waren vehement und letztlich wohl auch begründet. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis dieser neue Versuch einer unzulässigen Datensammlung durch den Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen unterbunden wird. Dabei wäre (eine vernünftige Gestaltung und Regelung vorausgesetzt) ein Bedürfnis für eine derartige Datensammlung ganz offensichtlich vorhanden.

Kurs und Gut – klein und gut?

Die Berliner Fachseminare “Kurs und Gut” haben nicht nur die Preise gesenkt, sondern auch die Schriftgrößen in ihrem wenig informativen Internetauftritt so klein gestaltet, dass ich die Referentenliste selbst mit teurer Gleitsichtbrille kaum noch lesen kann. Offensichtlich verlässt man sich dort auf die Macht der Massendrucksache und verzichtet lieber darauf, genauere Informationen zu den regelmäßig angebotenen Seminaren im Internet zu präsentieren.

Ein Grund dafür ist sicherlich die gnadenlose Konkurrenz der Seminaranbieter: Liest ein Konkurrent, was der Andere vorhat, wird innerhalb weniger Tage ein gleiches Produkt kreiert und angeboten. Was bei den eher alltäglichen Themen vieler Anbieter auch nicht weiter schwer fallen dürfte.