Augen auf beim Immokauf

Die Immobilienbranche hat trotz ihrer gigantischen Größe etwas von einer obskuren Sekte. Ob Scharlatan, Berufserbe mit elterlichen Immobilien oder kapitalstarker Großanleger – niemand redet gern über das Geschäft. Jeder hat nur Erfolge vorzuweisen, die nach meiner Erfahrung nicht immer nur auf planvollem Handeln beruhen und niemand macht je einen Fehler. Werbendes Gerede und Fehlerverschweigung sind ebenso häufig wie das Schweigen über die zahlreichen Einflussnahmen von Politik (rot-grüne Senate mit ihrenhemmungslos prozyklischen Aktionen) und Lobbyismus (ich freue mich über Rauchmelder und das vermutlich komplizierteste Regelwerk zur Heizkostenabrechnung weltweit).

Martin Kühn, Augen auf beim Immokauf

Da ist dieses kleine Buch eine erfrischende Abwechslung. Immobilienkaufmann, Verwalter und Makler Martin Kühn beschreibt, was ihn mit Immobilien antreibt, worauf man technisch und kaufmännisch achten sollte und wirft auch einen interessanten Blick über den großen Teich auf amerikanische Märkte wie Detroit, die am stärksten schrumpfende Stadt der letzten 50 Jahre. Erfrischende Lektüre.

Ausfall Email ohne Spaß

Es ist nicht lustig, wenn die Emailanbindung einer Anwaltskanzlei eine Woche lang nicht funktioniert und der Mailverkehr nur mit tagelangen Verzögerungen oder für einige Tage überhaupt nicht funktioniert. So ist es hier aber gewesen. Unser (früherer) Provider Domainfactory hatte gravierende technische Probleme mit den dort gehosteten Exchange-Postfächern, was für tausende von Kunden wie hier zu Störungen, vorübergehender Unerreichbarkeit und Verzögerungen im täglichen Emailverkehr hatte. Wahrlich keine Freude und einmalig in nun fast 30 Jahren Kanzlei-EDV.

Statusmeldung Domainfactory

Ich musste 95 % meiner IT-Kenntnisse einschließlich Konfiguration von DNS- und Mailservern reaktivierten, Umleitungen einrichten und danach das gesamte Hosting einschließlich der umfangreichen Postfächer zu einem anderen Provider umziehen. Spannend, aber leider ziemlich aufwändig.

Ich kann nur hoffen, dass meine Klienten wenig bis nichts von den Problemen im praktischen Betrieb mitbekommen haben und entschuldige mich in aller Form, dass die technischen und menschlichen Reaktionszeiten in der abgelaufenen Woche stark verzögert waren. Immerhin hat auch dies ein Gutes: Die Qualität und Reaktionszeit unserer neuen Lösung erlaubt schnelleres Arbeiten und ist so ausgelegt, dass auch ein Stromausfall nicht so fatale Konsequenzen haben sollte. Angeblich sollen ja bei Domainfactory nach einer von mir nicht bemerkten Firmenübername die Administratoren kostengünstig in der Ukraine (!) gesessen haben und die mittlerweile in Straßburg stehenden Server waren offensichtlich so vollgepackt mit Kunden, dass schon eine Wiederherstellung nach Stromausfall die Server zum Rauchen und Versagen brachte. Aber dies waren nur die (nicht prüfbaren) Kommentare unter den Statusmeldungen des Providers.

Kosten Erstberatung – ein offener Brief

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für den prompten Ausgleich meiner Kostenrechnung in dieser Sache. Sie kommentierten die Überweisung mit den Worten „stolzer Preis für ein kurzes Telefonat“, was ich nicht so stehen lassen möchte. Ich gehe hier davon aus, dass Sie keine Berufserfahrung als Freiberufler oder umfangreichere Erfahrungen mit Anwälten oder anderen beratenden Berufen haben.

Die von Ihnen telefonisch vorab angefragte Beratung begann mit der Übersendung ihre Mietvertragsunterlagen, die ich (von ihrer Seite aus eilbedürftig) nach Anlage einer Akte und Archivierung der von Ihnen überlassenen Unterlagen durchsah. Hieran schloss sich wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles für sie (wir reden hier von Renovierungskosten von schätzungsweise 3000-6000 EUR) eine kurze Recherche in der online-Datenbank von Juris an, um die zu dieser Thematik einschlägige Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes auf etwaige Neuerungen zu prüfen und die bei dieser Sachverhaltslage einschlägigen 2 Entscheidungen des BGH zu dokumentieren und zusammen mit ihren Mietvertragsunterlagen zu archivieren. Zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Archivierung meiner Fall Unterlagen bin ich sowohl nach Standesrecht verpflichtet wie auch im Interesse der Sache gehalten, um etwaige Nachfragen zielgerichtet beantworten zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits bei zügigster Arbeitsweise etwa 15 Minuten Zeit „verbraucht“; hieran schloss sich dann das von Ihnen erwähnte Telefonat mit Ihnen an, dessen Dauer ich auf 3-5 Minuten schätzen würde.

Zunächst also ist es so, dass Sie wie viele andere Verbraucher in Rechtsangelegenheiten sozusagen nur die Spitze des Eisberges, nämlich das eigentliche Resultat der anwaltlichen Tätigkeit wahrnehmen. Dieses besteht eben oft nur aus einem Satz, einer kurzen Empfehlung oder wie in diesem Fall einem kurzen Telefonat. Weiterlesen

Rechtsanwälte lieben das Off(line)

Das neue Jahr fängt gut an. Die Schnittstelle zum lange angekündigten beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wurde immerhin schon kurz vor Heiligabend fertig. Ich liebe strukturelle Updates in wichtiger Software zwei Tage vor Ultimo. Danke, RA-Micro!

Die nach meinem Eindruck mit heißer Nadel zusammen gestrickte Web-Schnittstelle der Rechtsanwaltskammer zu diesem seit 01.01.2018 gesetzlich (!) verpflichtendem (!) Postfach wurde dann pünktlich zum 23.12.2017 komplett vom Netz genommen und ist bis auf Weiteres außer Betrieb. Abgesehen davon, dass im Browser laufende Anwendungen mit Java ohnehin nicht so wirklich stabil laufen. Von den ständigen Updates mal abgesehen. Die Mädels und Jungs von der BRAK haben einmal mehr gezeigt, dass organisierte Rechtsanwälte manches anders machen. Da wird zunächst mal geklagt (gegen das Gesetz, die Inbetriebnahme der Postfächer oder was auch immer). Da werden hochgradig undurchsichtige Zertifikate verteilt, für deren Erhalt man wegen der bürokratischen Hürden nicht nur Abitur, sondern besser noch ein Hochschulstudium benötigt. Großartig auch, dass ich jetzt zwei Signaturkarten besitze. Man kann die wohl auch sammeln. Der aktuelle Spruch nach der Party ist „darf ich Dir meine Signaturkartensammlung zeigen?“.

Und dann die Pleite zum Jahresanfang. Da werden jetzt vermutlich mehrere Jahre Prozesse mit Auftragnehmern der BRAK und dem Papier hörigen Kolleginnen und Kollegen folgen. Und dann werde ich das papierlose Büro im Alltagsbetrieb vermutlich nicht mehr erleben. Es sei denn, ich will unbedingt bis zum Erreichen des 80. Geburtstages arbeiten. Bis dahin können wir uns damit trösten, dass die von der Berliner Justiz aus Kostengründen bevorzugte Briefzustellerin PIN-AG es im Dezember 2017 zuverlässig geschafft hat, Brieflaufzeiten innerhalb von Berlin von 7-10 Tagen zum Regelfall zu machen. Was den Neuigkeitswert einer vom Gericht an den Anwalt ohne beA-Postfach versendeten Nachricht etwa in den Bereich der versiegelten Nachricht mit reitendem Boten (Alexandre Dumas – frühes 19. Jahrhundert) befördert. Es gibt ja noch die Deutsche Post. Mal sehen, was da geht. Ich bin dann mal off.

Kündigung bei Verwahrlosung

Galerie

Diese Galerie enthält 3 Fotos.

So wie hier sollten Wohnung und Bad eines Mieters nicht aussehen. Wenn Urin und ähnliche Flüssigkeiten bereits in Wände und Fußböden eingedrungen sind und eine normale Reinigung praktisch nicht mehr möglich, sprechen Juristen von „Substanzverletzung“ und die Kündigung des langjährigen … Weiterlesen

Kleine Kneipe im Durchgang

Gastronomie im Hofdurchgang, Berlin Fuggerstraße

Wenn Sie bei einer Begehung des Objekts als Verwalter feststellen, dass Ihr Gewerbemieter seine Schankfläche mal eben auf den Durchgang ausgedehnt hat (wie hier im Bild in der Fuggerstraße zu sehen), dann ist eine energische Hand gefragt:

Nicht nur ist der Durchgang nicht gemietet, sondern hier droht auch von Lärmbeschwerden, verstellten Fluchtwegen und Ärger mit der Gaststättenaufsicht und dem Ordnungsamt vielfältiger Ärger. Geht überhaupt nicht.

Trotzdem muss der geschäftstüchtige Gastronom zunächst abgemahnt und zur Unterlassung mit kurzer Frist aufgefordert werden. Erst dann kann (und sollte) die Kündigung erfolgen.

Und wenn der Mieter (wie im Fall des bei mir anfragenden Verwalters) seine gewerblichen Aktivitäten im Hausdurchgang inzwischen schon wieder eingestellt hat, dann muss trotzdem noch (nachträglich) eine Abmahnung erfolgen. Sonst stehen Sie als Verwalter oder Eigentümer bei der nächsten Vertragsverletzung mit leeren Händen da.

Hausgemachte Verdrängung

Mail "Kotti& Co."Montag ist kein Schontag. Ich bekomme eine Spam-Mail von einer namentlich nicht gekennzeichneten Initiative „Kotti & Co.“, die zu einem Pressegespräch einlädt unter der Überschrift:

Hausgemachte Verdrängung!
Jetzt auch Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau bei einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft!

Unglaublicher Vorgang! Empörung! Mieterhöhungen werden nicht zurückgehalten, sondern sogar verschickt. Um 0,13 Eur/m² wegen planmäßigem Förderabbau. Wirklich unglaublich. Und die wirren, empörten Ausführungen auf den weiteren Zeilen der Presseerklärung zeigen, dass die namentlich nicht genannten Verfasser aber auch wirklich nichts verstanden haben. Zwar wurden die öffentlichen Mittel vorzeitig zurück gezahlt. Jedoch genießen die betroffenen Mietverhältnisse wegen der Nachwirkungsfristen 10 Jahre nach vorzeitiger Rückzahlung, längstens jedoch bis zum regulären Ablauf der öffentlichen Förderung, vollständigen Schutz vor übertriebenen Mieterhöhungen (§ 16 Abs. 1 WoBindG). Im konkreten Fall (eine geschwärzte Mieterhöhung ist beigefügt) läuft die Bindung noch bis 2022 und die Mieterhöhung beläuft sich auf 52,85 Euro monatlich. Für eine 103,39 m² große- und damit durchaus überdurchschnittliche und familiengerechte Wohnung. Dieses System gibt es übrigens seit den 50er Jahren. Und wo da der Aufreger sein soll, erschließt sich jedenfalls mir beim besten Willen nicht. Aber die selbst ernannten Ritter der Kokosnuss sind offenbar der Ansicht, dass jede Mieterhöhung böse ist. Und wollen wieder einen Wohnungsbestand wie in Berlin (West und Ost) der 80er Jahre, als wir hüben und drüben staatlich gedeckelte Mieten und als Folge einen spektakulär verrotteten Wohnungsbestand hatten.

 

Zweckentfremdung–der Tagesspiegel macht Drama mit Flüchtlingen

Unter der Überschrift “Bezirksamt nennt Wohnungsvermietung an Flüchtlinge „Zweckentfremdung” berichtet der Tagesspiegel über ein angebliches Fehlverhalten des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg – ein Vorgang, der weder vollständig recherchiert ist noch hat man beim Tagesspiegel das Problem verstanden. Der Fall dreht sich um eine früher als Ferienwohnung genutzte und danach vorübergehend als Wohnung vermietete Erdgeschosswohnung (nicht so etwas Luxuriöses und Gewerbliches wie im Bild).

Die eigentliche Meldung ist kurz und geht so:

Als Ralf F. die Mail vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bekam, wollte er es erstmal nicht glauben. Das Amt untersagte ihm, eine bisher als Ferienwohnung genutzte Wohnung an ein geflohenes Paar aus dem Iran zu vermieten, obwohl schon alles bestens geregelt war: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten war einverstanden, es hatte ihm schriftlich zugesichert, die ortsüblichen Mietkosten zu übernehmen. Ein Mietvertrag zwischen ihm und den Iranern war unterschriftsreif. Dennoch wollte die Fachabteilung Wohnen des Bezirks den Einzug der Flüchtlinge verhindern. Ihr Argument: Es handele sich um eine Wohnraumzweckentfremdung. Nach vielfachem Hin und Her gab Ralf F. „entnervt“ auf, er überließ die Wohnung einem anderen Mieter. Das Paar aus dem Iran lebt seither provisorisch bei Freunden.

Ein unmenschlicher Akt sei das, so meint der Tagesspiegel und beklagt, hier sei eine Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge letztlich durch das Bezirksamt verhindert worden. Ich habe nachgefragt: Der betreffende Eigentümer, ein Herr F., hatte dem Bezirksamt mit seiner Anfrage lediglich ein Mietvertrag zwischen ihm selbst und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vorgelegt, dessen Inhalt die noch nicht definierte Überlassung der Wohnung an Flüchtlinge mit einer Kostenübernahme des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten war. Der angeblich (so heißt es später in der Meldung) unterschriftsreife Mietvertrag mit den Flüchtlingen lag dem Bezirksamt nie vor. Nach den üblichen Modalitäten in derartigen Fällen hätte es sich nur um eine tageweise Weiterlesen

Feiertage und Neujahr

Danke für die guten Wünsche, die hübschen und die herzlichen Karten

Weihnachtskarten 2016

und vor allem auch für die vielen persönlichen, nachdenklichen und sogar lyrischen (ja, liebe Frau R. – selbst gedichtet, das finde ich spannend) Nachrichten. 2016 war sicherlich nicht das beste aller Jahre, aber ich bin jetzt schon gespannt auf die Dinge, die uns und die Immobilien in 2017 erwarten.

AirBnB – Antidiskriminierung im Reich des Bösen

Offen gesagt: AirBnB ist für mich das Reich des Bösen mit Sitz in Kalifornien. Dieser Konzern verdient eine Menge (jedenfalls nicht in Deutschland versteuertes-) Geld damit, ein nach deutschem Recht in praktisch allen Fällen illegales Geschäftsmodell anzubieten: Die gewerbliche, über die Webseite von AirBnB beworbene und abgewickelte Vermittlung der Untervermietung von Wohnungen an Touristen nicht nur in Berlin. Wie etwa hier:

Startseite AirBnB "Berlin"

Privatwohnung zu vermieten

Was die zahllosen Anbieter und Kunden derartiger „Mitwohnmöglichkeiten“ dabei sorgsam verdrängen, ist die zumeist zivilrechtlich verbotene unterlaubte Untervermietung der eigenen- oder sogar für diesen Zweck angemieteten Wohnung

Wohl gemerkt geht es hier meistens nicht um die (möglicherweise sogar zulässige-) Vermietung ganzer „Ferienwohnungen“, die hoffentlich dann nicht der Zweckentfremdungsverbotsverordnung Berlin unterfallen, sondern darum, dass „normale“ Mieter von Wohnraum mit deutlich erkennbarer Wiederholungsabsicht ohne Genehmigung oder auch nur Kenntnis des Vermieters ihre Wohnung teilweise oder insgesamt tages- und wochenweise vermieten. Was im Regelfall nicht nur vertragswidrig ist (denn die gewerbliche Absicht schließt ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB aus), sondern den Vermieter auch zur Kündigung berechtigt. Nur wissen und erfahren die meisten Vermieter nichts davon. Denn die Angebote auf AirBnB sind nicht kennzeichnungspflichtig, Recherchen des Vermieters werden durch diese planmäßige Anonymisierung der Angebote erschwert, praktisch sogar unmöglich gemacht. Das macht AirBnB in meinen Augen zu einer Art Darknet des Wohnungsmarktes. Von der vermutlich in der Mehrzahl der Fälle fehlenden Versteuerung der illegalen „privaten“ Untervermietung der Wohnung einmal ganz abgesehen.

Da verwundert es, wenn AirBnB mich jetzt per Email darüber informierte, ich müsse den „Antidiskriminierungsrichtlinien“ des Konzerns in einer Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen beim nächsten Login zustimmen.

Antidiskriminierung

Antidiskriminierung bei AirBnB

Das liest sich wie die ökologischen Versprechungen einer Oldenburger Hühnerfarm und geht das Problem dieses verbotswürdigen Geschäftsmodells nur an einer sehr entfernten Ecke an. Und wirft eine weitere interessante juristische Frage auf: Warum soll jemand, der oder die in seiner/ihrer Privatwohnung ein Zimmer vermietet, nicht die eigenen Ansichten über Religion, Gott und die Welt auch für seine/ihre zahlenden Gäste verbindlich machen. Ist doch immerhin die Privatwohnung, Kernbereich der durch das Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte. Also doch gewerbliche Nutzung?

Jedenfalls hatte ich noch aus einer alten Recherche gegen einen besonders dreisten AirBnB-Vermieter aus Tiergarten einen Account, den ich nun endlich löschen lassen konnte.

Und nun bleibt nur zu wünschen, dass die Vertreter der Law-And-Order Fraktion sich endlich etwas Gutes einfallen lassen gegen solche Geschäftsmodelle. Eine Kennzeichnungspflicht für Anbieter (Personalien, Adresse der Wohnung), eine Strafbarkeit nicht gekennzeichneter Wohnungsangebote, eine Art „Kurtaxe“ mit gesamtschuldnerischer Haftung von Vermieter und Gästen für illegale Vermietungen, eine Pflicht zur Registrierung für jeden Wohnungsanbieter in Internetportalen – dies wären denkbare Maßnahmen gegen das Reich des Bösen. Geschieht hier nichts, wird das Darknet des Berliner Wohnungsmarktes weiter seine Vermittlung zweifelhafter Vermietungsaktivtäten betreiben können.

P.S.: Der Konzern hat nach einer Meldung vom Dezember 2015 einen Firmenwert von 25,5 Milliarden Dollar (in Zahlen 25.500.000.000 $). Das ist doch ein lohnender Gegner.